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  7. Open-Air-Veranstaltungen: Stadtverwaltung Magdeburg gibt Flächen frei

Party-Locations Drei neue Open-Air-Plätze in Magdeburg: Hier darf jetzt gefeiert werden

Drei neue Orte fürs Feiern unter freiem Himmel: In Magdeburg bewegt sich etwas – und zwar in eine Richtung, die viele so nicht erwartet hätten. Was dahintersteckt – und was jetzt alles möglich ist.

Von Karolin Aertel Aktualisiert: 21.05.2025, 10:53
Es darf getanzt werden – spontan und offiziell: Magdeburg erweitert die Möglichkeiten für legale Freiluftkultur.
Es darf getanzt werden – spontan und offiziell: Magdeburg erweitert die Möglichkeiten für legale Freiluftkultur. Foto: Netzwerk Freie Kultur

Magdeburg. - Die Stadt dreht an den Stellschrauben – und das in eine überraschend offene Richtung. Statt weniger gibt’s künftig mehr Raum für Freiluftkultur. Nach einem richtungsweisenden Treffen zwischen Vertretern der Stadtverwaltung, Kulturschaffenden und dem Netzwerk Freie Kultur steht fest – statt nur drei Flächen soll es künftig diese sechs genehmigte Plätze für nichtkommerzielle Open-Air-Veranstaltungen geben.

Drei neue Orte für Open Airs in Magdeburg

So werden die bisherigen Flächen im Glacis nahe Ravelin 2 und im Stadtpark (Drachenspielplatz und Godehardt-Teich) um drei erweitert. Neu hinzugekommen ist eine Fläche im Glacis nahe der Bahnunterführung an der Maybachstraße/Schlachthofweg. Ebenso neu ist eine Fläche am Floraparkgarten, westlich des Holzwegs.

Ein dritter neuer Standort zum Feiern ist ein Tweil des Parkplatzes an der Langen Lake – mit Stromanschluss und einer Besonderheit: Es handelt sich nicht um städtisches Gelände. Eigentümer ist die MVGM, mit der das Netzwerk Freie Kultur für einzelne Open Airs einen Nutzungsvertrag abschließen wird, wie Philipp Schmidt erklärt. Daher sei es wichtig, das Netzwerk über geplante Events zu informieren.

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Der Verein fungiert als Schnittstelle zwischen Kollektiven und Verwaltung. Geplante Events können über die Website des Netzwerkes eingetragen werden. Dadurch entsteht nicht nur eine Übersicht, welche Flächen wann belegt sind – auch das Ordnungsamt kann im Fall von Beschwerden direkt Kontakt zu den Veranstaltern aufnehmen, so Schmidt.

Nach Protest der Kulturszene: Pläne für weitere Open-Air-Fläche in Magdeburg

Ursprünglich plante die Stadtverwaltung die Flächen von drei auf zwei zu reduzieren - das Areal im Glacis-Park sollte nach Lärmbeschwerden gestrichen werden. Doch nach Protesten und Gegenwind aus der Kulturszene traten Akteue und Stadtverwaltung in den Dialog. Mit Erfolg. Das Modellprojekt wird fortgeführt und neue Freiräume werden geschaffen.

Neben den sechs gesicherten Flächen ist sogar eine siebte in Aussicht: im Herrenkrug, südlich der Bahntrasse. Hier steht allerdings noch die Prüfung durch das Umweltamt aus.

Stadtverwaltung Magdeburg will Veranstaltungen ermöglichen

Deutlich wird: Die neue Linie der Stadtverwaltung zielt nicht mehr auf restriktive Maßnahmen, sondern auf kontrolliertes Ermöglichen. Die Stadt zeigt sich dialogbereit. Und sie geht mit – auch bei Regeln, die bislang als starr galten. So ist der gewerbliche Verkauf von Speisen und Getränken zwar weiterhin tabu.

Aber wer gegen Spende ein Bier ausgibt oder Selbstgebackenes anbietet, darf das künftig auch ganz offiziell tun. „Das gibt den Leuten Rechtssicherheit“, sagt Schmidt. Und es motiviert. Denn was viele lange informell organisiert haben, bekommt nun eine klare, faire Grundlage.

Lärmschutz und Besucherzahl: Klare Regeln für Freiluftveranstaltungen in Magdeburg

Die Rahmenbedingungen für die Freiluftformate bleiben dabei klar definiert: Die Veranstaltungen sind auf maximal 200 Personen begrenzt und dürfen höchstens bis 22 Uhr dauern. Erhebliche Lärmbelästigungen sollen vermieden werden – als Richtwert gelten 50 bis 55 Dezibel.

Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Musikgenießen, Picknicken, Tanzen oder Entspannen. Nicht erlaubt sind Eintrittsgelder, der Aufbau großer Bühnen (über 1 Meter hoch oder mit mehr als 25 Quadratmetern Grundfläche) sowie Formate, bei denen Alkoholkonsum im Vordergrund steht.

Wie nachhaltig der neue Kurs ist, soll im Herbst bilanziert werden. Im August ist eine erste Zwischenbewertung geplant, im November folgt das Saisonfazit. Dann wird entschieden, welche Flächen dauerhaft nutzbar bleiben und wo nachjustiert werden muss.