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Brauch Osterfeuer auf Privatgrundstücken erlaubt

Ob das Brauchtumsfeuer auch öffentlich stattfinden darf, ist derzeit noch fraglich. Der Altmarkkreis Salzwedel hält sich dazu (noch) bedeckt.

22.03.2021, 00:00
21.04.2019, Nordrhein-Westfalen, Lügde: Zuschauer stehen vor einem Osterfeuer am Rande des Osterräderlaufes. Bei dem Osterritual werden in Lügde seit vielen Generationen brennende Holzräder von Hügeln gerollt. Seit Dezember 2018 ist die Tradition als deutsches immaterielles Kulturerbe der Unesco gelistet. Foto: Caroline Seidel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
21.04.2019, Nordrhein-Westfalen, Lügde: Zuschauer stehen vor einem Osterfeuer am Rande des Osterräderlaufes. Bei dem Osterritual werden in Lügde seit vielen Generationen brennende Holzräder von Hügeln gerollt. Seit Dezember 2018 ist die Tradition als deutsches immaterielles Kulturerbe der Unesco gelistet. Foto: Caroline Seidel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ dpa

Salzwedel

Wird es in diesem Jahr öffentliche Osterfeuer geben oder nicht? Diese Frage treibt mehrere Salzwedeler um, wie Anrufe bei der Redaktion zeigen. Doch ein klares Ja oder Nein ist derzeit noch nicht möglich. Die Kreisverwaltung hält sich dahingehend bedeckt. Die aktuellen Bestimmungen der 10. Eindämmungsverordnung gelten bis einschließlich 28. März, heißt es auf die Fragen der Volksstimme vom Landkreis noch in der vergangenen Woche. „Weitere landesrechtliche Regelungen gilt es zunächst abzuwarten“, sagt Kreissprecherin Birgit Eurich. Mehr war vom Kreis nicht zu erfahren. Und dies wohl in weiser Voraussicht mit Blick auf die bis zum Sonntag steigenden Inzidenzzahlen und die daraus wohl resultierenden schärferen Regelungen.

Auskunftsfreudiger zeigt sich diesbezüglich die Salzwedeler Stadtverwaltung. Wobei auch das Rathaus auf eine Genehmigung durch den Altmarkkreis verweist.

Verbot kann nur vom Landkreis kommen

Grundsätzlich aber seien Brauchtumsfeuer wie jene an Ostern zwei Wochen im Vorfeld anzuzeigen, erläutert Stadtsprecher Andreas Köhler das Prozedere: „Dies bedeutet, dass für die Durchführung keine Genehmigung der Hansestadt Salzwedel erforderlich ist.“ Doch wenn die Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung angesteckt werden und somit für jedermann zugänglich sind, könne eine Genehmigung wie auch Beschränkung oder gar Verbot nach dem Infektionsschutzgesetz nur vom Landkreis ausgesprochen werden. Die Stadtverwaltung stehe diesbezüglich mit dem Altmarkkreis in Kontakt. Und auch im Rathaus weiß man, dass derzeit nicht abzusehen ist, was an den Osterfeiertagen möglich ist und was nicht.

Noch aber scheinen sich die Einwohner auf ein Osterfeuer vorzubereiten. Denn sowohl am 3. als auch am 4. April seien Brauchtumsfeuer in vier Ortsteilen angezeigt worden. Ausgang ungewiss.

Kleinstfeuer möglich

Doch auch wenn es keine öffentlichen Feuer gibt, sind sie im privaten Bereich möglich. „Das Abbrennen von Kleinstfeuern auf privaten Grundstücken (Feuerschale etc.) ist auch um Ostern zulässig“, versichert der Stadtsprecher. Doch auch dann seien die allgemeinen Regelungen der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes zu beachten.

„Beim Abbrennen von Feuern darf nur trockenes und naturbelassenes Holz verwendet werden“, informiert Köhler weiter: „Die Belästigung der Nachbarschaft ist auszuschließen.“ Daher lohnt stets ein Blick, ob beim Nachbarn die Fenster offen stehen oder Wäsche zum Trocknen auf dem Hof hängt. Und wenn das Feuer angesteckt wird, muss dieses von einem Erwachsenen überwacht werden.