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Polizeiauto-Streit Stadt Magdeburg räumt Fehler ein

Die Stadtverwaltung Magdeburg hat Fehler im Polizeiauto-Streit eingeräumt. Der Wagen hätte keine Zulassung bekommen dürfen.

Von Ivar Lüthe 09.07.2019, 01:01

Magdeburg l Im Magdeburger Polizeiauto-Streit hat die Stadtverwaltung nun eingeräumt, einen Fehler gemacht zu haben. Auf Nachfrage der Volksstimme erklärte Rathaussprecher Michael Reif, dass das ausrangierte Polizeiauto des Magdeburger Filmauto-Verleihers Norman Zwernemann keine Zulassung hätte erhalten dürfen.

Im Jahr 2016 hatte der Magdeburger den alten Opel Omega bei der Zulassungsstelle in Magdeburg vorgeführt und wollte ihn zulassen. Bereits damals gab es Bedenken, weil das Auto auf dem Dach noch die Sondersignalanlage hat. Daraufhin setzte der Magdeburger die Anlage technisch außer Betrieb. Das Ganze ließ er sich von einem Kfz-Sachverständigen mit einem Gutachten als Beweissicherung bescheinigen. Damit schien das Problem aus der Welt gewesen zu sein, er erhielt eine Zulassung für den grün-weißen Opel.

Seither fuhr er damit durch Magdeburg und die Region – zu Werbezwecken für seine Firma. Mehr als 20 verschiedene Autos hat er in seinem Fahrzeugpool – vom Feldjäger-Auto bis hin zu eben dem ausrangierten Polizei-Opel. Für Filmdrehs verleiht er die Fahrzeuge und Requisiten. Außerdem stellte er seine Autos für besondere Veranstaltungen wie etwa dem Tag der offenen Tür bei der Bundeswehr in Burg oder beim Polizeifest „Tatort Sternstraße“ zur Verfügung.

Doch seit einigen Wochen liegt er wegen seines Polizeiautos im Streit mit dem Ordnungsamt der Landeshauptstadt. Nachdem ihm ein Polizist wegen des Blaulichts einen Mängelschein ausgestellt hatte, liegt der Vorgang in der Stadtverwaltung. Und das Ordnungsamt verlangt von ihm, dass er den Opel zwangsstilllegt. Ein Versuch, beim übergeordneten Landesverwaltungsamt eine Sondergenehmigung zu bekommen, schlug fehl. Nur Fahrzeuge, die für Notfälle und Rettungseinsätze unterwegs sind, dürfen Sondersignale haben, hieß es von dort.

Gegen die Zwangsstilllegung hat Zwernemann Widerspruch eingelegt. Mit einer Petition an den Landtag, die derzeit im Verkehrsministerium geprüft wird, versucht er zudem, doch noch eine Sondergenehmigung zu erreichen.

Unterdessen pocht die Stadtverwaltung darauf, dass der Opel aus dem Verkehr gezogen wird. „In unserem aktuellen Verwaltungsverfahren ist derzeit ein Widerspruch anhängig, über den die Landeshauptstadt zu entscheiden hat. Nach dem aktuellen Stand hat der Halter von 2016 bis zur Feststellung durch die Landesbereitschaftspolizei im April dieses Jahres die Blaulichtanlage gutgläubig geführt. Dies ergibt sich aus einer falschen rechtlichen Bewertung unserer Zulassungsstelle im Rahmen des Zulassungsverfahrens. Richtigerweise hätten wir wegen der Blaulichtanlage bereits 2016 das Verwaltungsverfahren in gleicher Weise wie heute führen müssen“, erklärt Rathaussprecher Reif.

Das Gutachten aus dem Jahr 2016 bestätige nach Ansicht der Stadtverwaltung lediglich die technische Unbrauchbarkeit der Blaulichtanlage, habe aber „nach unserer Auffassung keine rechtliche Relevanz für eine Erlaubnis zum Führen einer solchen Anlage“, hieß es.