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Landgericht Prozess zum Baby-Tod startet

Im vergangenen Herbst starb der kleine Oskar. Seine Eltern sollen sich wegen Totschlags durch Unterlassen vor Gericht verantworten.

Von Matthias Fricke 24.02.2021, 11:15

Wefensleben l Die Eltern des toten einjährigen Oskar aus Wefensleben müssen sich ab Donnerstag vor dem Magdeburger Landgericht wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. Die Kammer führt das zunächst nur gegen den Vater geplante Verfahren mit dem der Mutter zusammen, erklärte gestern Gerichtssprecher Christian Löffler. Da die 43-jährige Vierfach-Mutter sich am 19. Januar dieses Jahres mit ihren drei weiteren Kindern der Polizei stellte, sitzt sie seither in Untersuchungshaft. Beide sollen ihren Ende Juli 2019 geborenen Sohn nur unzureichend ernährt haben. Außerdem, so wirft die Anklage weiter vor, hatten die Eltern sich nicht um ärztliche Hilfe gekümmert, so dass das Kind an einer Entzündung verstarb. Bei rechtzeitigem medizinischen Eingreifen hätte es gerettet werden können. Das Kind soll am 2. September 2020 verstorben sein.
Der 38-Jährige Kindesvater Colin G. hatte nach Polizeiangaben den Rettungsdienst in die Wohnung in Wefensleben gerufen, da war das Kind aber schon tot. Die Eltern werden zur sogenannten Selbstverwalter-Szene gerechnet, die staatliche Institutionen ablehnt.
Bei Colin G. bestehen Anzeichen für eine Schuldunfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung. Er befindet sich aktuell in einem geschlossen psychiatrischen Krankenhaus statt in Untersuchungshaft. Für ihn kommt eine dauerhafte Unterbringung im Maßregelvollzug in Betracht. Bei der Frau liegen keine Anzeichen für Schuldunfähigkeit vor. Ihre Kinder befinden sich in Obhut des Jugendamtes.