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Sanierungsgebiet Magdeburger müssen blechen

Der Magdeburger Stadtteil Buckau hat sich gemausert. Doch im Sanierungsgebiet müssen Grundstücksbesitzer Ausgleichsbeträge zahlen.

Von Franziska Ellrich 19.04.2017, 01:01

1. Beitragspflicht: Wer muss im Sanierungsgebiet zahlen, wofür und wie viel?

Das sagen betroffene Grundstückseigentümer: „Jahrelang haben wir nicht gewusst, welche Kosten auf uns zukommen, es hat in allen Bereichen an Informationen gefehlt“, erklärt unter anderem der Buckauer Klaus Bortscheller. Heute wissen die Eigentümer: Wer im Buckauer Sanierungsgebiet ein Grundstück besitzt, bekommt spätestens im Jahr 2020 eine Rechnung, um sich an den Kosten zu beteiligen. Im Gespräch mit der Volksstimme kritisieren Grundstückseigentümer die großen Unterschiede zwischen den angesetzten Ausgleichsbeträgen. Diese belaufen sich von einem bis auf 170 Euro pro Quadratmeter. Es ist die Rede von „Ungerechtigkeit“.

Das sagt der Sanierungsträger: „Dass Buckau Sanierungsgebiet ist, ist seit circa 25 Jahren bekannt. Es wurde sogar ein Sanierungsvermerk für jedes betroffene Grundstück im Grundbuch eingetragen“, sagt Projektleiterin Ursula Klein vom Sanierungsträger Baubecon. Die Firma kümmert sich von Beginn an um das 84 Hektar große Sanierungsgebiet in Buckau. Bereits 1991 wurde entschieden: Die Missstände sollen in Buckau beseitigt und mit Hilfe von finanziellen Mitteln aus dem Städtebauförderprogramm des Bundes das Gebiet städtebaulich saniert werden. Ein Vorteil der Sanierungsgebiete: die höhere steuerliche Abschreibung.

So steht es im Gesetz: Laut Baugesetzbuch muss die Stadt einen Finanzierungsbeitrag von allen Eigentümern im Sanierungsgebiet in Form von Ausgleichsbeträgen erheben. Wichtig: Werden diese Summen noch vor Abschluss der Sanierung gezahlt, muss das Geld dort wieder eingesetzt werden. Um die Ausgleichsbeträge zu berechnen, ist entscheidend, inwieweit der Wert des Bodens durch die Sanierung gestiegen ist.

2. Bodenwert: Wer errechnet die sanierungsbedingte Wertsteigerung?

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation bestimmt den Bodenwert, der sich ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre sowie den Bodenwert, der sich später durch die Sanierung ergibt. Die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endwert ergibt den Ausgleichsbetrag. In die Berechnung fließen verschiedene Merkmale rund um die Grundstücke ein. Was auffällt: Die Beträge für Grundstücke in Elbnähe sind so viel höher als anderswo in Buckau. Warum? „Dort wurde alles komplett umgestaltet, bevor Buckau Sanierungsgebiet wurde, gab es dort nur Industriebrachen, niemand kam an den Fluss überhaupt heran“, erklärt Baubecon-Projektleiterin Ursula Klein.

3. Information und Transparenz: Wie wurden die Eigentümer aufgeklärt?

Die Grundstücksbesitzer: „Es gab zwar Informationsveranstaltungen, aber dabei saßen immer Hunderte Menschen in einem Saal, niemand hat etwas verstanden und Nachfragen waren nicht möglich“, sagt Klaus Bortscheller. Ein Dutzend weitere Buckauer pflichten ihm bei.

Der Sanierungsträger: Im Juli vergangenen Jahres habe es eine erste Informationsveranstaltung gegeben, erklärt Ursula Klein von Baubecon. Im Dezember habe man dann noch mal den Gutachterausschuss zu einer zweiten Versammlung bestellt. Während der beiden Veranstaltungen sei laut Bauingenieurin Klein auch darauf hingewiesen worden, dass eine „vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages“ möglich ist. Zudem habe jeder Eigentümer mit der Einladung zur Veranstaltung im Juli ein Info-Schreiben erhalten, in dem steht: Der Ausgleichsbetrag kann vorzeitig abgelöst werden, mit einem finanziellen Vorteil von bis zu zehn Prozent.

4. Vorzeitige Ablösung: Wer bekommt Rabatt und was muss man dafür tun?

Die Eigentümer: Unter einigen Buckauer Besitzern herrscht Unsicherheit. Einzelne Nachbarn hätten längst einen günstigeren Ablösebetrag gezahlt, andere kennen noch nicht mal ihre Summen, heißt es im Gespräch mit der Volksstimme.

Der Sanierungsträger: Der Stadtrat hat im April 2016 die vorzeitige Ablösung beschlossen, erinnert Ursula Klein. Und macht aufmerksam: Wer jetzt noch bis Ende April seinen Antrag einreicht, bekommt die zehn Prozent Rabatt auf seinen Ausgleichsbetrag. Danach sind bis 2018 nur noch fünf Prozent möglich. Dass einige Eigentümer längst ihren Betrag bezahlt haben, liege daran, dass es 2012 bereits für die ersten Gebiete eine Bodenwertermittlung gab.

Die Stadt: „Erfreulicherweise sieht die Situation bei der vorzeitigen Ablöse recht gut aus“, sagt Stadtplaner Stephan Herrmann. Trotzdem könnten gerne noch mehr der insgesamt 879 Eigentümer vorzeitig ablösen. Denn: Das Geld würde direkt für Buckau eingesetzt werden. Sollte das Geld für die Pläne nicht reichen, könnten notfalls Stadtumbaufördermittel beantragt werden.

5. Sanierungsträger: Warum betreut die Stadt die Sanierung nicht selbst?

Die Stadt: Die Zusammenarbeit mit einem Sanierungsträger sei damals vom Land gefordert worden, erklärt Stephan Herrmann vom Stadtplanungsamt. Und nennt die Vorteile für die Stadt: Know-how von Beginn an und Fördermittel für die Leistungen des Trägers.

6. Sanierungsziel: Was wurde wie geplant umgesetzt?

Die Eigentümer: Einige Grundstücksbesitzer kritisieren, dass sie zu wenig Einfluss auf die Sanierungspläne nehmen konnten, sich zum Beispiel breitere Straßen gewünscht hätten. Betonen jedoch auch: „Es hat sich viel getan.“

Der Sanierungsträger: Rund 103 Millionen Euro wurden im Rahmen der Sanierung bisher in Buckau investiert. Diese Zahl nennt Ursula Klein. Und ist überzeugt, dass die meisten Bürger mit den Ergebnissen zufrieden seien. Das Problem mit den zu engen Straßen, auch nach dem Ausbau, hat die Bauingenieurin schon oft gehört. Allerdings habe man sich an die Bauvorschriften zu halten und zum Beispiel immer versucht, einen genügend breiten sicheren Schulweg auszubauen, begründet Klein.

Die Stadt: „Buckau hat sich zu einem sehr attraktiven Stadtteil entwickelt“, sagt Planer Stephan Herrmann. Es sei der am stärksten gewachsene Stadtteil Magdeburgs. Insbesondere das Elbufer habe sich zu einer beliebten Promenade entwickelt.

7. Ausbaubeträge: Eigentümer im Sanierungsgebiet sind von Erschließungs- sowie Straßenausbaubeiträgen befreit. Wie lange?

Der Sanierungsträger: Rechtlich geregelt ist, dass die Buckauer Eigentümer bis zum Ende der Sanierungsmaßnahme, voraussichtlich im Jahr 2020, keine Beiträge für Erschließung oder Straßenausbau zahlen müssen. Dass auch in den kommenden 15 Jahren an den Straßen nichts groß erneuert werden muss, davon geht Projektleiterin Ursula Klein heute aus: „Es wurden alle bisher ausgebauten Straßen grundhaft saniert.“

8. Ausgleichsbetrag per Bescheid: Was, wenn jemand nicht zahlen kann?

Die Stadt: Die vorzeitige Ablöse ist Sache des Sanierungsträgers. Geht es dann an die endgültigen Bescheide, liegt das in der Hand der Stadt. Kann ein Eigentümer nicht zahlen, gibt es verschiedene Optionen, zählt Herrmann auf. Von Stundungen über Ratenzahlungen bis hin zur Eintragung einer Grundschuld.