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Corona-Krise Tabakverkauf zählt nicht zur Grundversorgung

Corona-Regeln? Nicht mit mir, dachte sich ein Tabakverkäufer in Magdeburg und öffnete seinen Laden. Das blieb nicht unbemerkt.

Von Anja Guse 26.03.2020, 10:13

Magdeburg l Die neue Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus lässt kaum Interpretationsraum. Und dennoch versuchen einige Menschen, die Regeln zu umgehen. So zum Beispiel in Magdeburg ein Betreiber eines Tabakladens. Das Geschäft war am 25. März 2020 - widerrechtlich - geöffnet. Den Ordnungshütern von Stadt und Polizei entging das nicht. Bei einer Kontrolle erklärte der Betreiber jedoch, dass der Verkauf seiner Waren zur Grundversorgung der Bevölkerung unbedingt notwendig sei. Das sahen die Kontrolleure anders und ließen den Laden kurzerhand schließen.

Zudem erteilten sie vier Platzverweise auf Spielplätzen. Dort hatten sich trotz Verbots Familien mit Kindern aufgehalten, teilte die Stadt Magdeburg am Donnerstag mit. Kontrolliert wurden 114 gesperrte Spielplätze.

Seit Mittwoch gelten landesweit verschärfte Regeln, um das Coronavirus einzudämmen. So darf beispielsweise niemand mehr ohne triftigen Grund vor die Tür gehen. Und in Supermärkten gibt es Einlasskontrollen, um den Mindestabstand zu gewährleisten. In Magdeburg wurden am Mittwoch insgesamt 57 nachgewiesene Corona-Fälle vermeldet.

Insgesamt wurden am Mittwoch bis etwa 22 Uhr 152 Betriebs- und Gaststätten, 29 Grünflächen und 114 Spielplätze in Magdeburg kontrolliert. Die überprüften Gaststätten hatten sich bis auf eine Ausnahme an die neuen Vorgaben (Abstandregeln: 1,5 Meter von Person zu Person und kein Verzehr im Umkreis von weniger als 50 Metern im Umkreis des Abgabeortes) gehalten.

Ein sogenannter Rotlichtbetrieb, welcher im Internet beworben wird, soll einem Bürgerhinweis zu Folge geöffnet gewesen sein. Die Vor-Ort-Kontrolle konnte diese Befürchtung nicht bestätigen. Möglicherweise war der Internet-Eintrag veraltet, so die Stadt. 

In der Zentrale des Ordnungsamtes gingen 108 Anrufe zum Coronavirus ein. Zumeist waren es Fragen zu den Regelungen der neuen Verordnung. Darüber hinaus gab es zahlreiche Hinweise auf Verstöße gegen die Verordnung.

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