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Untreue und Betrug Gericht verurteilt Ex-Anglervorstand

Drei ehemalige Mitglieder des Magdeburger Anglervereins wurden wegen Untreue zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt.

18.08.2016, 01:01

Magdeburg l Das Betrugssystem, das sich die beiden Eheleute Margit B. und Klaus B. ausdachten und in das auch Peter R. verstrickt war, ist eine ausgeklügelte Masche. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Angeklagten sich auf Kosten des Vereins bereicherten und dafür auch Unterlagen manipulierten, um die eigenen Taten zu vertuschen. Der mitangeklagte ehemalige Vereinsvorsitzende war während der Ermittlungen verstorben.

Margit B. als Geschäftsführerin, ihr Mann Klaus B. als 1. stellvertretender Vorsitzender und Peter R. als Schatzmeister gehörten einst zur Führungsetage des Magdeburger Anglervereins, der mit knapp 1900 Mitgliedern einer der größten Vereine Sachsen-Anhalts ist. Nun wurden die beiden Rentner Margit B. und Klaus B. am Amtsgericht Magdeburg wegen Untreue in 26 Fällen jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Peter R. wurde wegen Untreue in sieben Fällen und wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Alle drei Angeklagten waren im Laufe des Verfahrens geständig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wie das System des Ehepaares und ihres Komplizen funktionierte, wird aus den Ermittlungsergebnissen ersichtlich: Da ist zum Beispiel eine angebliche Lieferung der Teichwirtschaft Wermsdorf im April 2010 in Höhe von 8000 Euro. Klaus B. stempelte den Eingang der Rechnung. Der Lieferschein enthielt sogar eine handschriftliche Notiz eines angeblichen Fahrers der Teichwirtschaft, dass er den Betrag ordnungsgemäß erhalten habe. Seine Ehefrau Margit B. verbuchte die Zahlung der 8000 Euro im Kassenbuch. Der Betrag wurde ausgezahlt und ging in eine schwarze Kasse.

Auch bei der Abrechnung von Angelkarten, die in Läden verkauft werden, wurde systematisch betrogen. Klaus B. war für das Abholen der Verkaufserlöse aus den Geschäften zuständig. Das Geld wurde bar übergeben und landete oft nicht beim Verein, sondern auch in der schwarzen Kasse.

Auf die Schliche kam man den betrügerischen Geschäften, weil der damalige Vorsitzende, Norbert Färber, sich bei der Teichwirtschaft nach den Lieferungen erkundigte und sich die Rechnungen bestätigen lassen wollte. Die Teichwirtschaft bestätigte Färber damals schriftlich, dass sie in den vergangenen zehn Jahren „keine Rechnungslegung an den Magdeburger Anglerverein vorgenommen“ habe. Die Unterschriften seien gefälscht und das Rechnungsformular, das in den Büchern des Anglervereins festgehalten war, gebe es so im Unternehmen nicht. Selbst die Bankverbindung sei falsch, hieß es damals in dem Schreiben. Die Staatsanwaltschaft ließ im Zuge der Ermittlungen Wohnungen und Büros von fünf Mitgliedern des ehemaligen Vorstandes des Magdeburger Anglervereins durchsuchen.

Nachweisen konnten die Ermittler den Eheleuten B. letztlich, dass beide sich jeweils um 5250 Euro bereicherten. Peter R. soll mindestens 1200 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben.

„Wir sind froh, dass endlich ein Urteil gefallen ist“, sagte der Vorsitzende des Magdeburger Anglervereins, Harald Rohr. „Wir werden uns bemühen, nun Schadenersatzforderungen geltend zu machen“, so Rohr zur Volksstimme. In welcher Höhe, wollte Rohr nicht kommentieren. Zu Beginn der Ermittlung hieß es damals, dass dem Verein schätzungsweise ein Schaden von 100.000 Euro entstanden sei.