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Verkehrsbetriebe Maskenkontrolle in Magdeburgs Bahnen

In Magdeburgs Bussen und Straßenbahnen herrscht Maskenpflicht. Gemeinsam mit Polizisten kontrollieren die Verkehrsbetriebe die Einhaltung.

Von Ivar Lüthe 08.10.2020, 01:01

Magdeburg l Einige Zeit hatte es ein Hickhack um die Zuständigkeiten bei Kontrollen der „Maskenpflicht“ in Magdeburgs Bussen und Bahnen gegeben. Laut Verordnung sind die Beförderer zuständig, die wiederum sehen die Ordnungsbehörden in der Pflicht, die Landesverordnung umzusetzen. Derzeit vereinbart ist: An zwei Tagen in der Woche unterstützen Regionalbereichsbeamte (RBB) der Polizei die Kontrolleure der MVB im Rahmen der Fahrscheinkontrollen bei der Überprüfung der Maskenpflicht. Seit drei Wochen läuft diese Kooperation im Rahmen der „Stadtwache“.

Am Montag, 5. Oktober 2020, war es wieder so weit, zwei RBB stiegen mit den Kontrolleuren in verschiedene Straßenbahnlinien. Von Sudenburg über die Altstadt bis zur Neuen Neustadt und zurück führte die mehr als zweistündige gemeinsame Tour. Maskenverweigerer waren dieses Mal nicht dabei. Die sind auch selten, sagt Kontrolleur Christian, der seinen Nachnamen lieber nicht in der Zeitung lesen will. „Die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste hält sich an die Vorschrift. Aber es gibt schon hin und wieder Leute, die die Maske partout ablehnen. Das sind aber ganz wenige Fälle“, sagt er. Dann müsse der Fahrgast die Bahn oder den Bus verlassen.

„In diesen Fällen würden wir unterstützend eingreifen, sollte es nötig sein“, sagt Polizeihauptmeister Frank Pirl. Einschreiten mussten die Polizisten bei den gemeinsamen Fahrten bislang noch nicht. Meist würden die RBB wie die Kontrolleure wenn nötig die Fahrgäste darauf hinweisen, die Maske entweder überhaupt, oder richtig aufzusetzen. Und dem kämen die Ermahnten auch nach.

So passiert es auch während der Kontrollfahrt am Montag. Etwa eine Handvoll Fahrgäste muss erinnert werden. Zur Not haben die Kontrolleure ein paar Masken dabei, die sie dann verteilen. Mehr Handhabe gibt es auch nicht. Denn während andere Bundesländer Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht erheben, hat sich Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) dagegen ausgesprochen. Bußgelder dürften die MVB-Kontrolleure auch gar nicht verteilen. Das dürfen nur Vertreter des Staates. Ein Dilemma, in denen die MVB stecken. „Deshalb hätten wir uns ein Bußgeld gewünscht, das von den Ordnungsbehörden kontrolliert und durchgesetzt wird“, sagt MVB-Sprecher Tim Stein.

Was bei der jüngsten gemeinsamen Tour auffällt, ist, dass manche Fahrgäste erst in dem Moment die Maske herausholen oder vom Kinn über die Nase ziehen, als sie die Kontrolleure sehen. Wie es mit der Disziplin aussieht, wenn die Kontrolltruppe die Bahn wieder verlässt, ist schwer zu sagen. „Wir können die Leute ja nicht bis nach Hause begleiten“, sagt Kontrolleur Christian.

Täglich sind rund 120.000 Menschen mit den Straßenbahnen und Bussen der MVB unterwegs. Im Tagesverkehr würden sich mehr als 95 Prozent aller Fahrgäste an die Tragepflicht halten, so Tim Stein. „Im Abend- und Nachtverkehr merken wir jedoch ein deutliches Nachlassen.“ Eine „Komplettüberprüfung“ ist aber nicht leistbar. Dennoch sind die Kontrolleure froh, dass zumindest an einigen Tagen auch Polizisten mit dabei sind: „Die strahlen nochmal eine ganz andere Autorität aus.“

Angesprochene Fahrgäste während der Kontrolltour würden sich viel häufigere Einsätze wünschen. „Es sind doch immer wieder welche dabei, die keine Maske aufsetzen. Darum müsste viel mehr kontrolliert werden“, sagt eine Dame beim Aussteigen. Sie sei viel mit den MVB unterwegs und beobachte das immer wieder.

Noch bis Ende Oktober 2020 sind die gemeinsamen Touren vereinbart, sagt Polizeihauptmeisterin Diana Seidler vom Polizeirevier auf Nachfrage. Danach müsse geschaut werden, wie es weitergeht.

Am Ende der Kontrolltour haben die beiden RBB Frank Pirl und Frank Engelhardt ein paar Maskenhinweise ausgesprochen – und 15 Strafanzeigen wegen des Erschleichens von Beförderungsleistungen zu fertigen. Denn während der Kontrolltour wurden durch die MVB-Kontrolleure Fahrgäste erwischt, die keinen gültigen Fahrausweis bei sich hatten. Und wenn die RBB dabei sind, müssen sie entsprechende Anzeigen fertigen – auch wenn jemand seinen Fahrausweis nur vergessen haben sollte und ihn später bei den MVB vorzeigt.

„Hier handelt es sich um das Erschleichen von Beförderungsleistungen. Das ist eine Straftat. Da müssen wir tätig werden“, erklärt Frank Pirl. Nur der Staatsanwalt könne später entscheiden, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht. Die MVB selbst erstatten in „begründeten Fällen“ Strafanzeige, sagt Sprecher Tim Stein. Beispielsweise bei Wiederholungstätern.