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Vor GrundschulenStreit um AfD-Plakate in Magdeburg

Vor einigen Grundschulen in Magdeburg hängen Plakate der AfD. Über deren Zulässigkeit hat nun die Stadt entschieden.

Von Stefan Harter 23.08.2019, 01:01

Magdeburg l Pünktlich zur Einschulung tauchten vor vielen Magdeburger Grundschulen Plakate der AfD Magdeburg auf. „Fahrt vorsichtig! Schulanfang“ ist darauf zu lesen. Schnell gab es kritische Stimmen in den sozialen Netzwerken, die der Partei unlauteren Wettbewerb vorwarfen.

Denn Parteiwerbung am Laternenpfahl sei schließlich nur in Zeiten des Wahlkampfes erlaubt. Und trotz des neutralen Slogans würden die Plakate in diese Kategorie fallen, so der Vorwurf. Auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes waren dieser Ansicht und ordneten noch am Wochenende an, dass die AfD die Plakate wieder abhängen muss.

Doch nach eingehender Prüfung in den vergangenen Tagen durch die Rechtsexperten der Stadtverwaltung wurde diese Entscheidung nun zurückgenommen, wie Rathaussprecherin Kerstin Kinszorra am Donnerstag auf Volksstimme-Anfrage mitteilte. Denn was viele Kritiker nicht bedacht haben: In wenigen Tagen wird tatsächlich in Magdeburg gewählt. Aufgrund von Fehlern bei der Kommunalwahl im vergangenen Mai sind die Wahlberechtigten im Wahlbezirk 1209 im Neustädter Feld am 8. September 2019 noch einmal aufgerufen, ihre Stimme für den Stadtrat abzugeben.

„Die AfD hat sich auf die sogenannte Wahlsichtwerbesatzung bezogen, wonach vor Wahlen eine Plakatierung genehmigungsfrei unter Beachtung bestimmter Auflagen möglich ist“, bestätigt Kerstin Kinszorra. Obwohl nur in einem relativ kleinen Gebiet von Magdeburg tatsächlich gewählt wird, schränkt die aktuell gültige Satzung diese Regel räumlich nicht ein, erklärt sie weiter. Das heißt, es darf in der ganzen Stadt plakatiert werden. Die AfD hat sich diesen Passus zunutze gemacht und nach eigenen Angaben 400 Plakate verteilt. „Deshalb war die Beseitigungsanordnung zurückzunehmen“, erklärt Kerstin Kinszorra.

Laut der Stadtsprecherin könnte die besagte Regel möglicherweise im Fall einer Satzungsänderung beschränkt werden. Das wäre aber zunächst zu prüfen. Bis dahin bleibe es aber somit jeder Partei selbst überlassen, ob und wie sie für die Wahl am 8. September wirbt, stellt sie fest. Eine weitere Partei hat auch bereits bei der Stadtverwaltung angezeigt, eigene Plakate im Stadtgebiet aufhängen zu wollen. Welche das ist, ließ sie offen.

Inhaltlich dürfe die Stadt die Wahlplakate grundsätzlich nicht kontrollieren, es sei denn ein Straftatbestand liege vor. Das ist im aktuellen Fall aber nicht gegeben. Außerhalb von Wahlkampfzeiten bleibt die Regelung unverändert, dass Parteienwerbung nichts an Masten zu suchen hat.

Die Nachwahl ist notwendig geworden, weil am Wahltag teilweise falsche Stimmzettel ausgegeben worden waren. 403 ungültige Stimmen waren bereits abgegeben, bis der Fehler bemerkt wurde. Die Wahlberechtigten, die per Briefwahl abgestimmt hatten, müssen nicht noch einmal wählen. Ihre Stimmen sind gültig.