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Weihnachtsmarkt Süßer die Gema-Kassen nie klingen

Einheitliche Musik auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt ist eine (zu) teure Angelegenheit.

Von Peter Ließmann 02.12.2016, 00:01

Magdeburg l Musik auf dem Weihnachtsmarkt - alles eine Frage der Gebühren. Davon kann die Magdeburger Weihnachtsmarkt-GmbH „ein Lied singen“.

Seit der Weihnachtsmarkt in der vergangenen Woche geöffnet hat, gab es mehrfach Leseranfragen zum Thema „Musik“. Vor allem wurde von Volksstimme-Lesern bemängelt, dass es keine einheitliche Weihnachtsmusik auf dem gesamten Alten Markt gebe? Es sei zu viel unterschiedliche Musik gleichzeitig zu hören, was als „Durcheinander“ empfunden werde. Technisch müsse ein einheitliches Musikprogamm doch möglich sein.

„Technisch ist das auch kein großes Problem“, sagte Weihnachtsmarkt-GmbH-Chef Paul-Gerhard Stieger. „Einheitliche Musik auf dem Markt ist schlicht zu teuer, das würde unser Budget sprengen.“ Dabei gehe es nicht um die Beschallungstechnik, sondern um das Urheberrecht.

Musik ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, das heißt, einem Komponisten gehört seine Musik und er kann entscheiden, was damit gemacht wird, vor allem, wo sie zu hören ist. Und er darf dafür immer ein Honorar erwarten. In Zeiten von Radio, TV, CD und MP3 kann ein Komponist das natürlich nicht allein kontrollieren. Darum sind die allermeisten Musiker und Komponisten Mitglied in der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, kurz Gema. Die Gema überwacht für ihre Mitglieder die Verwertung von deren Musik. Jeder, der urheberrechtlich geschützte Musik kommerziell verwendet, muss dafür Gema-Gebühren bezahlen, die wiederum an die Urheber weitergeleitet werden. Und diese Gema-Gebühren können sehr hoch ausfallen. „Für eine einheitliche Beschallung unseres Weihnachtsmarkts wären das mehrere Zehntausend Euro“, so Paul-Gerhard Stieger.

Grundlage für die Gebühren sind die Größe des Veranstaltungsplatzes (der komplette Alte Markt), die zu erwartenden Besucher (über eine Million pro Saison) und die Anzahl der Veranstaltungstage. Und da die Weihnachtsmarkt-GmbH Veranstalter des Spektakels ist, muss sie auch für die Gema-Gebühren geradestehen.

Darum sind auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt die Stand- und Budenbetreiber selbst für die Gema-Gebühren zuständig. Die Marktbeschicker müssten auf der Grundlage ihres Standplatzes (Flächengröße) die Gema-Gebühren bezahlen. Die Folge sei, dass es vor allem nach 18 Uhr tatsächlich unterschiedliche Musik zu hören gebe, „was allerdings auch den Eventcharakter des Markts ausmacht, etwa im ,Tiroler Dorf‘ und an den Glühwein-Ständen“, sagt Stieger.

Andere Weihnachtsmärkte halten es ähnlich mit der Beschallung oder verzichten sogar ganz darauf. Wie etwa der Weihnachtsmarkt in Magdeburgs Partnerstadt Braunschweig. Dort ist den Ständen keine Musik erlaubt, so Julia Meinecke, Pressesprecherin der Braunschweiger Stadtmarketing-GmbH, die dort den Weihnachtsmarkt veranstaltet. „Und die Bühnenprogramme, etwa Chorkonzerte, sind bei der Gema angemeldet.“

Die Beschallung, also die Musik, darf auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt übrigens an jedem Veranstaltungstag nur bis zum Schließen des Marktes (21, 22 oder 23 Uhr) erklingen. „Im Sinne der Anwohner achten wir auch sehr genau darauf, dass diese Zeiten eingehalten werden“, verspricht Weihnachtsmarkt-Chef Paul-Gerhard Stieger.

Bei der GEMA war die Pressestelle am Donnerstag nicht zu erreichen.