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Weltkriegsgedenken Demonstrationen in Magdeburg finden statt

Das Gesundheitsamt hat die Veranstaltungen zum Gedenken der Weltkriegsopfer in Magdeburg genehmigt. Die AHA-Regeln sind einzuhalten.

Von Martin Weigle 15.01.2021, 18:43

Magdeburg l Die Demonstrationen und Kundgebungen in Magdeburg, die für den 16. Januar 2021 angemeldet wurden, dürfen stattfinden. Dies bestätigte auf Nachfrage der Volksstimme eine Sprecherin der Polizeiinspektion Magdeburg. Insgesamt wurden 29 Veranstaltungen angemeldet. Viele davon sind Gedenkveranstaltungen anlässlich des 76. Jahrestages der Bombardierung Magdeburgs. 

So habe man nach Prüfung der Anmeldungen im Magdeburger Gesundheitsamt grünes Licht für die Veranstaltungen gegeben. Es wurde allerdings die Auflage erteilt, dass die Kundgebungen stationär stattfinden müssen. Demonstrationszügen durch die Stadt wurde die Genehmigung verwehrt. "Bei Aufzügen können die Abstandsregeln unmöglich eingehalten werden, da ist viel zu viel Dynamik drin", sagte Gesundheitsamtsleiter Dr. Eike Hennig am Freitag.

Ein Eilantrag auf Genehmigung eines Demonstrationszuges am Freitagabend wurde vom Amtsgericht Magdeburg abgewiesen. Auch diese Veranstaltung darf nur als stationäre Kundgebung durchgeführt werden, berichtete eine Sprecherin der Magdeburger Polizeireviers. 

Das Magdeburger Gesundheitsamt genehmigte die Veranstaltungen zudem nur unter der Auflage, dass sich die Teilnehmer streng an die Abstands- und Hygieneregeln halten. "Sollten die Leute den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten oder keine Masken tragen, werden die Veranstaltungen abgebrochen", so Amtsarzt Hennig.

Für die verschiedenen Veranstaltungen haben die Demostrationsleiter zwischen 10 und 250 Teilnehmer angemeldet. Für Amtsarzt Hennig ist das kein Problem: "Wenn jeder eine Maske trägt und den Abstand einhält, brauche ich keine Begrenzung der Teilnehmerzahl." Der Gesundheitsamtsleiter hofft auf das Verantwortungsbewusstsein der Teilnehmer.

Für die als Menschenketten angekündigten Veranstaltungen hat Hennig zwar nicht ausdrücklich die Auflage erteilt, dass sich die Teilnehmer nicht an den Händen fassen dürfen, er rät aber aus hygienischen Gründen davon ab. "Das ist einfach nicht ratsam", so der Amtsarzt.