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Denkmalschutz Wie ein altes Baudenkmal am Magdeburger Hasselbachplatz keine neue Chance bekommt

Das Haus 5 auf dem Gelände der Polizei in Magdeburg steht unter Denkmalschutz. Nutzen wird es ihm nichts.

Von Martin Rieß Aktualisiert: 14.01.2022, 18:50
Haus 5 auf dem Gelände der Polizei in Magdeburg.
Haus 5 auf dem Gelände der Polizei in Magdeburg. Foto: Martin Rieß

Magdeburg - Auf dem Gelände der Polizei Magdeburg zwischen Sternstraße und Hallischer Straße wird fleißig gebaut: An der Sternstraße wird inzwischen ein Neubau verklinkert, und hinter dem historischen Gebäude an der Hallischen Straße, das komplett entkernt wurde und nun nach und nach ausgebaut wird, stehen zwei Baukräne. Doch nicht alle Baudenkmale bekommen eine neue Chance.

Neben Baukränen spielen bei dem Baugeschehen auf dem früheren Kasernengelände nämlich auch Abrissbagger eine wichtige Rolle. Wie Olaf Meister, Stadtrat und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, berichtet, hat der Finanzausschuss des Landtags am Donnerstag endgültig den Abriss von Haus 5 auf dem Gelände beschlossen. Im Frühjahr soll hier die Abrissfirma anrücken.

140 Jahre altes Gebäude

Das Haus 5 ist fast 140 Jahre alt und das kleinste historische Gebäude auf dem Gelände der Polizei in der südlichen Altstadt. Zugleich sei das Baudenkmal in der Vergangenheit aber auch, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, politisch ein heißes Eisen in der damaligen Kenia-Koalition gewesen. Zwischen Bündnisgrünen und CDU war strittig, ob der denkmalgeschützte Bau wie ursprünglich geplant und für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Polizei erhalten bleiben oder abgerissen werden soll.

Olaf Meister: „In der schwer kriegszerstörten Magdeburger Innenstadt braucht es eigentlich schon sehr gute Gründe, um ein historisches Gebäude, das die Bombennächte überstanden hat, guten Gewissens abzureißen.“ Dass die mit eigenen Gebäuden unterversorgte Landesverwaltung in der Landeshauptstadt eigene Verwaltungsgebäude nicht saniert, sondern abreißt, sei finanzpolitisch unsinnig.

Antrag schon 2014 gestellt

Dass der Abriss rechtens ist, hatte indes die Magdeburger Stadtverwaltung im Bauausschuss bereits im vergangenen Jahr bestätigt: Der im Jahr 2014 gestellte Abbruchantrag ist seit Jahren genehmigt.

Grund für den Antrag war damals die wirtschaftliche Unzumutbarkeit für eine Sanierung, da das Gebäude in einem sehr schlechten Zustand ist. Es war unter anderem ein Grund für die Deutsche Polizeigewerkschaft, im Jahr 2011 den Titel „schlechtestes Dienstgebäude“ nach Magdeburg zu vergeben.