1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Wie es in Magdeburg mit dem Florapark weitergehen soll

Handel Wie es in Magdeburg mit dem Florapark weitergehen soll

Die Magdeburger Verwaltung hat einen Abwägungskatalog zum Florapark vorgelegt. Denn Einigkeit, wie es mit dem Einkaufszentrum weitergeht, gibt es nicht.

Von Martin Rieß 25.05.2022, 07:00
Blick in das Einkaufszentrum Florapark am Olvenstedter Graseweg in Magdeburg.
Blick in das Einkaufszentrum Florapark am Olvenstedter Graseweg in Magdeburg. Archivfoto: Uli Lücke

Magdeburg - Eines der größten Einkaufszentren in Deutschland ist der Magdeburger Florapark. Anfang der 1990er Jahre wurde er aus dem Boden gestampft und 1993 eröffnet. Seitdem haben sich die Regeln für den Handel verändert, denen die Stadtverwaltung mit einer Änderung des Bebauungsplans Rechnung tragen möchte. Auch wenn es sich zunächst so anhören mag: Bauliche Veränderungen zum Beispiel durch die Errichtung neuer Gebäude sind nicht vorgesehen. Wie in einem solchen Verfahren üblich, konnten aber auch in diesem Fall Hinweise und Einwendungen vorgebracht werden, über die nun der Stadtrat nach Beratung in zwei Ausschüssen zu entscheiden hat.

Zum einen waren Bedenken vorgebracht worden, ob mehr Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente zugelassen werden dürften. Zu diesen zählen beispielsweise Schuhe, Bekleidung, Elektrowaren, Spielwaren sowie Lebens- und Genussmittel. Hier sieht die Stadtverwaltung jedoch kein echtes Konfliktpotenziel. Mit der Änderung des Bebauungsplans werde zwar scheinbar zentrenrelevanter Einzelhandel möglich. „Tatsächlich wird lediglich der genehmigte Betriebszustand festgeschrieben. Es ist kein weiterer Aufwuchs zentrenrelevanter Sortimente zulässig, nur eine Verschiebung innerhalb der einzelnen Sortimente“, heißt es in der Begründung zu Ablehnung dieses Einwands, der unter anderem im Namen der IG Innenstadt eingebracht worden war.

Seitens der Stadt hieß es weiter zu diesem Punkt: „Die kritisierten Befreiungen zur Überschreitung der Verkaufsflächen im Sortiment Schuhe, Bekleidung, Zubehör datieren aus den Jahren 1999 und 2002 und sind aus Sicht der Landeshauptstadt Magdeburg rechtskonform erteilt worden.“ Die auf der Grundlage dieser Befreiungen seit vielen Jahren bestehenden Einzelhandelsgeschäfte mit den entsprechend genehmigten Verkaufsflächen genießen Bestandsschutz.

Der Anregung, dass Flächen ab 800 und nicht wie zunächst vorgesehen ab 1000 Quadratmetern rechnerisch in Teilsortimente unterteilt werden, wird hingegen gefolgt. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass zum Beispiel ein Händler von Heimwerkerbedarfen - den es im Florapark nicht mehr gibt - eine übergroße Abteilung mit Lebensmitteln eröffnet.

Doch auch die Betreiber des Floraparks konnten zum jetzigen Zwischenstand nicht mit all ihren Wünschen landen. So bestand der Wunsch, als vollwertiges Stadtteilzentrum anerkannt zu werden. Das hätte bedeutet, dass viele Restriktionen gefallen wären. Begründet wurde dies mit dem Elbepark, mit dem auf dem Land ein für eine Großstadt angemessene Handelsstruktur geschaffen wurde. Auch wenn die Magdeburger Stadtverwaltung auch dies kritisch sieht - eine städtebauliche Schwächung der Stadtteilzentren und der Innenstadt durch eine weitere Stärkung des Floraparks möchte sie dafür nicht in Kauf nehmen.