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Wildtier-Schutz Leinenpflicht am Magdeburger Stadtrand

Ob auf den Elbwiesen oder in der Kreuzhorst Magdeburg: Hunde müssen wegen der Brut- und Setzzeit der Wildtiere bis 15. Juli an die Leine.

Von Jana Heute 09.04.2019, 01:01

Magdeburg l Neulich habe er Familien mit Kindern und zwei Hunden in der Kreuzhorst beobachtet. Die Hunde tollten frei herum, schlugen sich ins Unterholz - ohne Leine, erinnert sich Magdeburgs Kreisjägermeister Gerd Petzoldt. Ein alltägliches Bild auch an den Seen der Stadt, im Biederitzer Busch, auf den Elbwiesen oder in der Umflut ...

Petzoldt, selbst Hundebesitzer, hat viel Verständnis dafür, dass Tierbesitzer ihre Vierbeiner gerade in den Stadtrandgebieten gern ausgiebig laufen lassen. Die Tiere brauchen dies. Das Problem: Wenn der Jagdtrieb erwacht oder die Hunde aufgeregt schnüffelnd ins Dickicht oder den Schilfgürtel abtauchen, nutzt selbst die beste Hundeerziehung oft nichts mehr. Das ist gerade jetzt eine große Gefahr, warnt Kreisjägermeister Petzoldt. Denn es ist Brut- und Aufzuchtzeit für Vögel und andere wildlebende Tiere.

Umhertollende Hunde stellen eine Gefahr für die Kinderstube des Wildes dar, unterstreicht auch das Umweltministerium. Es verweist so wie Petzoldt auf das Landeswaldgesetz, das unter Paragraf 28 die Anleinpflicht für Hunde bis zum 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft, also auf Feldern und Wiesen, festlegt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.

Die tragenden Ricken suchen derzeit u. a. Schutz in Gebüschen und Dickichten, bis im Mai die Kitze kommen. Auch für die Bodenbrüter wie Fasane ist jetzt Brutzeit und damit eine besonders sensible Phase.

Volksstimme-Leser Horst Winkler hatte dazu am Lesertelefon angefragt, ob es stimme, dass Jäger in der Brut- und Setzzeit freilaufende Hunde abschießen dürfen. Eine heikle Frage. Im absoluten Ausnahmefall sei das theoretisch möglich, erklärt Kreisjägermeister Gerd Petzoldt dazu. Allerdings nur, wenn Hunde aktiv wildern, also z. B. Wild jagen oder sich schon an dem Tier verbeißen sollten.

„Diesbezüglich haben wir im Moment aber mehr Sorge beim Wolf als beim Hund“, berichtet Petzoldt. Berechtigt wäre auch nur der im Revier zuständige Jäger. Petzoldt hat nur von einem Vorfall gehört. Vor vielen Jahren sollen mal Huskys im Herrenkrug beschossen worden sein, weil sie Wild hetzten. „Bei uns im Stadtgebiet gibt es das aber eigentlich nicht“, sagt Gerd Petzoldt.

Man setze vielmehr auf Sensibilisierung der Tierbesitzer. „Wir sprechen sie an und weisen auf die Situation hin“, sagt Petzoldt. Auch die Wasserschutzpolizei in Magdeburg, die für die Elbe als Bundeswasserstraße sowie die Kanäle zuständig ist, hat das Thema mit im Blick, wie Sprecher Lutz Wendt der Volksstimme sagte. Die Behörde ist auf Streifenfahrten regelmäßig auch in den angrenzenden Landschaftsschutzgebieten unterwegs und führt Kontrollen durch.

Uneinsichtige Hundehalter zu erwischen, sei gar nicht so einfach. „Die sind schnell wieder weg, wenn sie uns sehen“, sagt Wendt. Ein fast noch größeres Problem sei die Missachtung von Befahrungsverboten an den Flüssen. „Viele sind uneinsichtig. Wollen am liebsten mit dem Auto bis ans Wasser“, weiß er. Wer keine Berechtigung dafür hat, muss mit einer Anzeige rechnen. Kosten: 20 bis 50 Euro.