Aktion Wunschbaum in Magdeburg weiter geduldet
An einem Wunschbaum im Magdeburger Stadtpark kann jeder Zettelchen anbringen. Die Stadt drückt trotz Verbots ein Auge zu.
Magdeburg l Wer die Idee mit den Neujahrswünschen am Baum im Stadtpark hatte, bleibt weiter ein Geheimnis. Es gibt vor Ort keinen Hinweis auf die Urheberschaft. Derzeit hängen sie noch – die kleinen handgeschriebenen Zettelchen, auf denen die unterschiedlichsten Wünsche für das neue Jahr formuliert sind: „Ich wünsche mir ein langes Hochzeitskleid“, heißt es da zum Beispiel oder: „Ich wünsche mir einen Hund“. Zu lesen sind auch Genesungswünsche für einen an Krebs erkrankten Mann und viele allgemeine Wünsche für Glück und Gesundheit. Frieden für die Welt ist einem Verfasser ebenso wichtig. Die angehefteten Zettelchen sind gleichfalls anonym.
Die namenlosen Initiatoren laden Passanten vor Ort schriftlich ein mitzumachen und ihren Wunsch gleichfalls an die Trauerweide zu heften. Der besondere Baum ist leicht zu finden. Er steht am Ufer des Adolf-Mittag-Sees praktisch zu Füßen des Le Frog. Die Ideengeber haben offenbar auch darauf geachtet, dass der Baum durch die Aktion keinen Schaden nimmt. Auf einer an die Rinde geklebten transparenten Tafel ist vermerkt, dass nur Kleb- und Dichtstoffe verwendet worden seien, die dem Baum nichts anhaben könnten.
Dennoch: Gern gesehen ist die Aktion bei der Stadtverwaltung nicht, denn sie wurde offenkundig nicht mit dem Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg abgesprochen. Und das ist das Problem.
Laut der im Jahr 2010 vom Stadtrat beschlossenen Grünanlagensatzung sei es grundsätzlich nicht erlaubt, das „Erscheinungsbild der Grünanlagen und ihrer Bestandteile einschließlich ihrer Einrichtungen zu verändern“, betont Stadtsprecher Michael Reif. Die Satzung schütze gewissermaßen vor einer individuellen Nutzung eines städtischen Raums, der für alle „in gleicher Weise nutzbar und erhalten bleiben sollte“, erklärt er.
Dazu bedürfe es klarer Regeln, wirbt der Stadtsprecher um Verständnis. Er sagt: „Hier geht es, wie in vielen öffentlichen Bereichen, in erster Linie um ein Miteinander und nicht nur um die individuelle Selbstverwirklichung.“ Letztlich habe die Stadt auch die Verkehrssicherungspflicht, die „nicht mehr zu gewährleisten wäre, wenn jeder das Erscheinungsbild der Grünanlagen beliebig wie im eigenen Garten verändern könnte“. Dennoch, so betont Reif, seien Ausnahmen möglich, wenn eine Gefährdung oder schädliche Auswirkungen auf die Grünanlagen durch eine „besondere Nutzung“ ausgeschlossen seien.
Diese besondere Nutzung – wie im Falle der Wunschzettelaktion – müsse aber in jedem Fall vorab schriftlich beim Stadtgartenbetrieb beantragt werden. Vermerkt werden muss dabei die Art und Dauer der Nutzung. „Wichtig ist, dass unser Eigenbetrieb nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird“, betont Reif. Sei eine Aktion angemeldet und genehmigt, habe der Betrieb einen festen Ansprechpartner, der die Verantwortung trage und eventuell auch „für den Rückbau etwaiger Installationen in die Pflicht genommen werden kann“.
Dass Sondergenehmigungen möglich sind, zeigten Aktionen wie im vorigen Jahr, als bei einer Unicef-Aktion auf Spielplätzen Bänke bemalt wurden. Andererseits griff die Stadt auch schon hart durch, als sie seinerzeit über Nacht die Liebesschlösser von der Sternbrücke entfernen ließ. Zum Schutz des Brückenbauwerks, wie es damals hieß.
Ob eine Aktion schädliche Folgen haben könne, sei aber nur durch eine Prüfung zu beurteilen, so das Argument. Beim Wunschbaum scheint die Gefahr wohl eher gering. Und die Stadt drückt im neuen Jahr mal ein Auge zu. Ansonsten gilt: Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen.