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Ärztemangel Wenn der Hausarzt ablehnt

Wie gut ist die ärztliche Versorgung in Oebisfelde ? Und ist das Angebot ausreichend ? Häufig wird das bezweifelt.

Von Harald Schulz 18.04.2018, 09:00

Oebisfelde l So wie im Fall einer Oebisfelderin, die sich hausärztlich im Stich gelassen fühlt. Die Volksstimme fragte deshalb bei der Kassenärztlichen Vereinigung an. Die Aufregung der Oebisfelderin (Name der Redaktion bekannt) ist aus ihrer Sicht nur allzu verständlich. Musste sie mangels hausärztlicher Begleitung und mangels eigener schwindender Kräfte doch ihre Mutter in ein Pflegeheim in einem niedersächsischen Nachbarort unterbringen. Hausbesuche konnten von der Praxis aus Terminnot schon längere Zeit nicht mehr geleistet werden, so ihre Angabe. Auch eine weitere ärztliche Versorgung in dem Pflegeheim wurde von der Praxis aus Gründen fehlender Zuständigkeit versagt. Eine vertrackte Situation für die ebenfalls gesundheitlich angeschlagene Frau. Aber ebenso ein mögliches Indiz, dass die ärztliche Versorgung in Oebisfelde nicht zum Besten gestellt ist.

Dazu informiert die Kassenärztliche Vereinigung auf Nachfrage, dass die Standards zur Feststellung der Versorgungssituation grundsätzlich im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch und der darauf beruhenden Richtlinie der Bedarfsplanung begründet sind. Eine Unterversorgung ist insbesondere dann zu vermuten, wenn im hausärztlichen Bereich der Versorgungsgrad von 75 Prozent und im fachärztlichen Bereich von 50 Prozent unterschritten wird. Diese Vermutungsregel gliedert sich in Versorgungsebenen, nämlich in die hausärztliche, die allgemein fachärztliche, die spezialisiert fachärztliche und die gesondert fachärztliche Versorgung im Bundesland Sachsen-Anhalt (Stand Februar 2018).

Die Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen ist dem Planungsbereich Hausärztliche Versorgung/Mittelbereich Haldensleben zugeordnet, was bedeutet, dass noch mögliche Zulassungen erfolgen könnten. Wie Pressesprecher Bernd Franke erläutert, hat der zuständige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit Beschluss vom 14. Dezember 2017 eine drohende Unterversorgung in der hausärztlichen Versorgung für den Mittelbereich Haldensleben festgestellt. Aufgrund dessen können Neuniederlassungen oder -anstellungen sowie Praxisübernahmen mit bis zu 60.000 Euro gefördert werden. Dieser Anreiz sticht offensichtlich für Oebisfelde nicht.

Der zuständige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat sogar eine drohende Unterversorgung in der Arztgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater für den Planungsbereich Raumordnungsregion Magdeburg festgestellt. Aufgrund dessen können Neuniederlassungen oder -anstellungen finanziell gefördert werden. In allen anderen Arztgruppen innerhalb der zugeordneten Planungsbereiche liegt der Versorgungsgrad über 110 Prozent und ist damit für Neuzulassungen gesperrt.

In der Stadt Oebisfelde sind aktuell vertragsärztlich drei Hausärzte/Hausärztinnen im Umfang von drei Versorgungsaufträgen und eine psychologische Psychotherapeutin im Umfang eines Versorgungsauftrags niedergelassen. In Weferlingen ist vertragsärztlich ein Hausarzt im Umfang eines Versorgungsauftrags und in Walbeck eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis mit zwei Hausärzten aus der Verbandsgemeinde Flechtingen tätig.

Angesichts dieser aktuellen Situation spricht die Kassenärztliche Vereinigung von einer „mit Sorge zu verfolgenden Entwicklung“. Die Sicherstellung der dermatologischen Versorgung gestaltet sich im nördlichen Sachsen-Anhalt zudem problematisch, wie auch die freie Arztstelle im Bördekreis zeigt. Leider besteht auch eine kritische Versorgungslage im kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich, räumt Franke ein.

Speziell zum Anliegen der Oebisfelderin meint Franke: „Hausärzte, vor allen aus ländlich geprägten Bereichen, haben häufig einen größeren Einzugsbereich und versorgen auch Patienten aus benachbarten Ortschaften. Jedoch kann ein Vertragsarzt nach den einschlägigen Vorschriften einen Hausbesuch wie den Besuch eines Patienten im Pflegeheim ablehnen, wenn der entsprechende Ort außerhalb seines üblichen Praxisbereichs liegt.“ „Für die angemessene Größe des üblichen Praxisbereichs kommt es auf die jeweiligen Einzelfall an. Es ist daher nicht entscheidend, woher ein Patient kommt, sondern ob sich sein regelmäßiger Aufenthalts- beziehungsweise Wohnort innerhalb des üblichen Praxisbereichs befindet“, so Franke.