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Börde Oebisfelde: Liebgewonnenes aufgeben?

Immobilien in städtischer Hand stehen zur Disposition. Derzeit laufen die Anfragen der Stadtverwaltung bei den Ortschaftsräten.

11.11.2020, 20:00

Oebisfelde l Weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt verlaufen diese Prüfungen auf Entbehrlichkeit von Wohnungen und Gebäuden in allen Orten der Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen. Wie auch schon in anderen Sitzungen beriet sich der Ortschaftsrat Oebisfelde in nichtöffentlicher Runde am Dienstag im Rittersaal über das Für und Wider von elf Gebäuden in kommunaler Hand.

Auf Anfrage informierte Ortsbürgermeisterin Bogumila Jacksch (UWG), dass dieser Tagesordnungspunkt heftig diskutiert wurde. „Letztendlich vertreten wir als Ortschaftsrat aber die Auffassung, dass keines der Objekte für die Bürger und Bürgerinnen in den Orten entbehrlich ist“, hieß es von Jacksch, die diese Auffassung auch auf der Dezember-Sitzung des Stadtrates vertreten wird.

Im Rahmen der Konsolidierung und damit verbunden notwendiger Einsparungen, um den Haushalt 2021 und folgende in einen ausgeglichen Rahmen fassen zu können, wurde von der Stadtverwaltung auf Forderungen von Stadtratsfraktionen eine komplette Aufstellung über die öffentlichen Gebäude in städtischem Eigentum erfasst. Für den Bereich, der vom Ortschaftsrat Oebisfelde vertreten wird, sind dies die Dorfgemeinschaftshäuser oder -räume in Buchhorst, Gehrendorf (mit Saal), Lockstedt (einschließlich der Kegelbahn), das ehemalige Gasthaus in Niendorf (mit Saal), das Mehrgenerationenhaus Oebisfelde, das Schützenhaus in Oebisfelde und das Mehrzweckgebäude in Breitenrode.

Ebenso stehen zur Disposition der Klubraum in der Oebisfelder Sporthalle am Bahnhof und in Wassensdorf das Dorfgemeinschaftshaus an der Badekuhle.

Der Ortschaftsrat Oebisfelde bemängelt die Kurzfristigkeit, mit der eine Entscheidung herbeigeführt werden soll. Zudem fehlen alternative Vorschläge, damit überhaupt die Bereitschaft bei den Bürgern aufflammt, Liebgewonnenes aufzugeben, sieht Jacksch doch einen Nachbesserungsbedarf, bevor solche Gebäude von hohem sozial-gesellschaftlichen Wert für immer verloren gehen.

Es bleibt abzuwarten, welches Gesamtergebnis durch die Abfragen bei den anderen Ortschafträten zustande kommen wird. Was der Liste entnommen werden kann, ist die Tatsache, dass es sich um eine Aufstellung handelt, die weder die tatsächliche Auslastung noch den baulichen Zustand berücksichtigt.

Darüber müssen sich in den noch verbleibenden Wochen die Ortschaftsräte Gedanken machen, um zu einem akzeptablen Kosten-Nutzen-Verhältnis zu gelangen.