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Umweltprüfung BVerwG-Urteil: Was heißt das für vier Bauvorhaben in Oebisfelde-Weferlingen?

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass Kommunen ohne Umweltprüfung ein Neubaugebiet nicht mehr ausweisen dürfen. Wie wirkt sich das Urteil auf bereits eingeleitete Bebauungsplanverfahren in Walbeck oder Buchhorst aus? Und wie geht die Stadt nun damit um?

Von Ines Jachmann Aktualisiert: 30.08.2023, 18:16
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts herrscht in der Stadt Oebisfelde-Weferlingen Ratlosigkeit. Was bedeutet das Aus für beschleunigte Verfahren für bereits geplante Neubaugebiete?
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts herrscht in der Stadt Oebisfelde-Weferlingen Ratlosigkeit. Was bedeutet das Aus für beschleunigte Verfahren für bereits geplante Neubaugebiete? Symbolfoto: dpa/Julian Stratenschulte

Oebisfelde/Weferlingen - Auf einer Ackerfläche bei Buchhorst soll neuer Wohnraum entstehen. Dafür hat die Stadt ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren ohne Umweltprüfung eingeleitet. Eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber den Kommunen bis Ende 2022 ermöglichte. Im Juli hat das Bundesverwaltungsgericht das nun für unwirksam erklärt. Keine beschleunigte Verfahren, kein Neubau ohne Umweltprüfung. Was heißt das jetzt für die Bauvorhaben?