1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Oebisfelde
  6. >
  7. Friedensfrist von sechs Monaten vereinbart

Kita-Essen Friedensfrist von sechs Monaten vereinbart

Eine Lösung der Problematik der Essensversorgung in drei Oebisfelder Kinderbetreuungseinrichtungen in städtischer Hand ist nicht in Sicht.

Von Harald Schulz 13.12.2019, 05:00

Weferlingen/Oebisfelde l Zwischen der Stadtverwaltung, der Stadtelternvertretung und Elternkuratorien wurde eine Friedensfrist bis Ende Juni vereinbart.

Bis dahin soll an einer einvernehmlichen Lösung gearbeitet werden. Diese Information in der vergangenen Stadtratssitzung in Weferlingen stammte von Stadtrat Matthias Polep. Dessen Fraktion „‚Wir für Oebisfelde“ (WfO) sieht die Kündigung der Stadtverwaltung als sogenannten Caterer zum Jahresende als nicht rechtens an.

Obwohl die WfO-Fraktion diese Kündigung auch weiterhin nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) für nicht rechtskonform hält, zog sie ihren Antrag für eine Klärung auf politischem Wege, also durch den Stadtrat, zurück, was im Sinne einer nun möglichen Annährung und Lösungsfindung angemessen erscheint, formulierte Polep in Richtung Bürgermeister und Verwaltungschef Hans-Werner Kraul (CDU).

Hintergrund: Die Stadtverwaltung Oebisfelde-Weferlingen hat den bestehenden Vertrag als Versorger mit warmen Mittagsessen für drei Oebisfelder Kindertagesstätten zum kommenden Jahresende bereits im Juni aufgekündigt (Volksstimme berichtete).

Gründe dafür, so die Argumentation aus dem Rathaus, lagen im überwiegenden Maße an dem hohen verwaltungstechnischen Aufwand. Aus Sicht der Stadtverwaltung hatte Kraul als Verwaltungschef durchaus die rechtssichere Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Das wurde auch durch die Kreisverwaltung Börde schriftlich bestätigt.

Die Wogen bei der Stadtelternvertretung und den Elternkuratorien schlugen mit Eingang der Kündigung hoch. Ihre Stellungnahmen wurden aus ihrer Sicht nicht reflektiert, obwohl deutlich zum Ausdruck gebracht worden sei, dass die bislang gepflegte Versorgungssituation auch weiterhin in dieser Art und Weise gewünscht werde. Noch zudem dieses Mitbestimmungsrecht mit Zustimmungsanspruch bei derartigen Angelegenheiten im KiföG festgeschrieben ist. Nicht nur die Elternkuratorien fühlten sich übergangen.

Die Gesamtproblematik bestimmte auch immer wieder die Politik, aber insbesondere gab es Versuche, eine Lösung durch die Mitglieder des Schul- und Sozialausschusses der Stadt Oebisfelde-Weferlingen zu finden. Besonders in der vergangenen Sitzung dieses Fachausschusses lagen die Emotionen blank, nachdem die Vorsitzende Angela Leuschner ein Schreiben vom Landes-Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration „aus der Tasche zog“, indem die Vorgehensweise der Stadtverwaltung in Person des Bürgermeisters als nicht mit dem KiföG vereinbar angesehen wurde.

Das Schreiben wurde lediglich verlesen, kein Mitglied oder Bürgermeister Kraul – außer die Vorsitzende – erhielten einen Einblick in das Schreiben. Damit war die gesamte Problematik endgültig eine politische Angelegenheit. Der WfO-Antrag machte die Kita-Essensversorgung nun zur Stadtratssache. Mit einem entsprechenden Beschluss wollte die WfO-Fraktion erreichen, dass die Stadtverwaltung weiterhin in der Pflicht bleibt, für warmes Mittagessen zu garantieren.

Welche Gründe nun konkret dazu geführt haben, dass es zu dieser Friedensfrist gekommen ist, das war nicht zu erfahren. Jedoch machte Bürgermeister Hans-Werner Kraul die Aussage, „dass es auch nach dem Vertragsauslauf keine Brotdosen-Lösung geben wird“.

Das dringend eine neue Begegnungsebene zwischen der Stadtverwaltung, der Stadtelternvertretung und den Elternkuratorien her muss, wird auch daran deutlich, dass sowohl die Satzung über die Förderung und Betreuung in Tageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft als auch die Kostenbeitragssatzung für die Nutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Oebisfelde-Weferlingen auf Antrag der WfO-Fraktion von der Tagesordnung der Stadtratssitzung genommen wurden.

Als Begründung führte die WfO-Fraktion „einen noch erforderlichen Informations- und Klärungsbedarf bei den Elternvertretungen an“.