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Gebührenordnung Ein salomonischer Lösungsweg

Die Abstimmung über die Gebührenregelung für die Nutzung des Oebisfelder Rittersaals kann als salomonische Lösung angesehen werden.

Von Harald Schulz 04.03.2020, 00:01

Oebisfelde l Mit fünf Ja-, und drei Nein-Stimmen, bei einer Enthaltung empfahl der Fachausschuss, dass alle Vereine den Rittersaal kostenlos bis Ende dieses Jahres für kulturelle Veranstaltungen nutzen können. Schon mit Beginn der Debatte innerhalb des Hauptausschusses über die mögliche Sonderregelung von Nutzungsgebühren für den Rittersaal roch es am Montagabend bereits nach einer Kampfabstimmung. UWG-Stadträtin Bogumila Jacksch, die nicht dem Ausschuss angehört aber Rederecht genießt, verdeutlichte ihre Auffassung, dass die Vereine in der Stadt Oebisfelde-Weferlingen über die Dauer der 15-jährigen Fördergeldperiode eine kostenfreie Nutzung für kulturelle Zwecke genießen müssten. Nur so könne die Fördergeldbindung, die eine 80-prozentige Auslastung mit kulturellen Veranstaltungen über die Zeitschiene verlangt, erfüllt werden. Wenn die Vereine da nicht mitspielen, wird das Ziel verfehlt, vielleicht komme man dann nur auf 30 Prozent, so Jacksch. Das hätte zur Konsequenz, dass 327 000 Euro Fördergelder dann sofort zurückzuzahlen wären, stellte Jacksch fest.

An ihrem Statement rieben sich die Ausschussmitglieder. Ob Chorproben tatsächlich kulturelle Veranstaltungen sind, oder eben nur das Konzert an sich, hinterfragte Sabine Bastigkeit (Die Linke). Maria Bade (UWG) und ebenfalls im Ausschuss aktiv, wollte wissen, wie sich überhaupt der Begriff „kulturell“ definiert, damit sie sich ein Urteil bilden kann. Sie und weitere Redner brachten auch den Grundsatz der Gleichbehandlung in die Diskussion. CDU-Ausschussmitglied Marko Alex gab zu bedenken, dass es auch kommerzielle kulturelle Veranstaltungen gebe. Es müsse scharf differenziert werden.

Es war dann WfO- und Ausschussmitglied Matthias Polep, der den Kompromis vorschlug, die Nutzung für Vereine aus der Einheitsgemeinde bis zum Jahresende kostenlos zu befürworten. Allerdings müsse dafür noch eine maßgebliche Grundberechnung erfolgen.

Das sei gleich eine Aufgabe für die neue Arbeitsgruppe „Benutzungs- und Entgeltordnung“, die durchaus noch den Status Ausschuss zuerkannt bekommen könnte. Die Besetzung erfolgte durch die Stadtratsfraktionen.