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DDR-Geld Warten wird mit Geldregen belohnt

Einen warmen Geldregen erwartet die Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen. Ein Guthaben zu Besitz aus DDR-zeit wird aufgelöst.

Von Harald Schulz 13.11.2020, 21:00

Oebisfelde l Bei diesem glücklichen Umstand handelt es sich um eine Neuregelung der „Vertretungsbefugnis für Personenzusammenschlüsse alten Rechts.“ Dahinter verbirgt sich die treuhänderische Verwaltung von Geldern, die aufgrund von nicht mehr zu klärenden Eigentumsverhältnissen und Nutzungsrechten von Wegen zusammengekommen sind.

Die Auflösung solcher einstigen Zusammenschlüsse und der damit in Verbindung stehende Eigentumsübergang auf die jeweiligen Gemeinden ist jedoch erst mit Ablauf 2021 vorgesehen. Und auch das ist klar geregelt: Diese Gelder müssen zweckgebunden von der Gemeinde eingesetzt werden. Das bedeutet grundsätzlich für den Erhalt und die Sanierung von Wegen, Banketten und ähnlichen Instandhaltungen. Diesen Beschluss fasste nun der Landtag Sachsen-Anhalt in der Sitzung am 3. November.

In der Mitteilung, die den Mitgliedern des Hauptausschusses bereits vorliegt, wird erläutert, dass die Gemeinde, in der sich das jeweilige Grundstück befindet, als gesetzliche Vertreterin eines solchen Personenzusammenschlusses auftritt. Vorausgesetzt, dass zumindest ein oder eben mehrere Mitglieder nicht persönlich im Grundbuch aufgeführt sind. Findet sich kein entsprechender Eintrag, dann fallen alle im Zusammenhang erwirtschafteten Einnahmen, wie beispielsweise Pacht- oder Verkaufserlöse, weiterhin bis zum 31. Dezember 2021 den bisherigen Verwahrkonten der Gemeinden zu. Mit Jahresbeginn 2022 aber fließen diese Guthaben in den Haushalt der Gemeinde ein.

Diese Regelung findet seine Entstehungsgeschichte bereits im Jahr 2019. Damals, im März, hatte die Landesregierung bereits dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt signalisiert, dass das Land beabsichtigt, die Regelung nach altem Recht aufzulösen, wie Bürgermeister Hans-Werner Kraul (CDU) informierte. Der Gesetzesentwurf des Landesministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sah damals vor, dass derartige Zusammenschlüsse bereits mit Ablauf des Stichtages 31. Dezember 2019 aufgelöst werden sollten. Mit dieser gesetzlichen Regelung wollte man verbindliche Zuständigkeiten und Handlungsbefugnisse schaffen.

Was für die in der Haushaltskonsolidierung befindliche Stadt Oebisfelde-Weferlingen jetzt als Glücksfall anzusehen ist, ist die Tatsache, dass nun mit dem Vermögensübertrag die endgültige Eigentumszuordnung rechtssicher einhergeht.

Seitens der kommunalen Spitzenverbände wurde der Gesetzesentwurf grundsätzlich begrüßt. Allerdings kam gegen die Klausel der Zweckbindung der bislang treuhänderisch verwalteten Gelder mehrheitlich Kritik auf.