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Corona Häufigster Verstoß: Fehlende Maske

Der Landkreis Börde kontrolliert mehrmals pro Woche in Oschersleben die Einhaltung der Corona-Regeln.

Von Josephine Schlüer 03.02.2021, 23:01

Oschersleben l „Für 2020 wurden insgesamt 115 Verstöße entsprechend der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt festgestellt oder werden derzeit verfolgt“, teilt Uwe Baumgart, Pressesprecher des Landkreises Börde, mit. In diesem Jahr seien es bisher 21 Verstöße gewesen. Dabei hätte es sich meistens um Delikte die Einhaltung der Maskenpflicht betreffend gehandelt.

Laut Eindämmungsverordnung kann für das Nichttragen einer Mund- und Nasenbedeckung ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 75 Euro erhoben werden. Die Höhe richtet sich nach dem aktuellen lokalen Inzidenzwert. Ab einem Wert von 35 beträgt die Strafe 50 Euro, ab einem Wert von 50 Infizierten je 100 000 Einwohner und Woche beträgt das Bußgeld sogar 75 Euro.

„Kontrolliert wird nach einem Einsatzplan im gesamten Gebiet des Landkreises Börde“, betont der Pressesprecher des Landkreises. Sogenannte Kontrollteams würden circa zweimal pro Woche an verschiedenen Orten des Landkreises die Einhaltung der Corona-Regeln überprüfen. „Die Kontrollteams aus der Abteilung Ordnung und Sicherheit des Landkreis Börde sind ausschließlich mit dem Ahnden von Verstößen gegen die Corona-Regeln beauftragt“, so Baumgart.

Das Hauptaugenmerk der Kontrolleure des Landkreises liege auf Ladengeschäften, Unternehmen der körpernahen Dienstleistungen, Gaststätten, Imbissen, Beherbergungsbetrieben und Kantinen, so Baumgart weiter. Dabei werde beispielsweise nachgesehen, ob Hygienekonzepte vorgegeben werden und ob auf deren Einhaltung geachtet wird. Beispielsweise dürfte sich pro 10 Quadratmeter Ladenfläche nur eine Person befinden.

„Wir überprüfen also unter anderem, ob die Zugangsbeschränkungen eingehalten werden und ob diese mit Hilfe eines entsprechenden Aushangs im Eingangsbereich kommuniziert werden“, so der Landkreissprecher. Bei den örtlichen Sicherheitsbehörden liege der Fokus bei den Kontrollen hauptsächlich auf Sportanlagen sowie Einrichtungen des öffentlichen Raumes.

Bei Verstößen im Privatbereich werde vorrangig das Polizeirevier Börde tätig, da dort zuerst die Beschwerden eingingen, so Baumgart weiter. Der Pressesprecher des Polizeireviers Börde, Matthias Lütkemüller, erklärt: „Die Polizei agiert im Rahmen der Eilzuständigkeit, nämlich dann, wenn die Verwaltung nicht, oder nicht rechtzeitig einschreiten kann.“ Dies sei regelmäßig bei ruhestörendem Lärm der Fall. In diesem Zusammenhang seien dann auch teilweise Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung festgestellt worden, so der Polizeisprecher. Lärm gehe oft mit zu großen Menschenansammlungen einher. „Das kommt aber selten vor“, betont Lütkemüller.

Zusätzlich zu den Maßnahmen des Landkreises gibt es im Stadtgebiet Oschersleben Kontrollen von Rathaus-Angestellten und Polizisten. Dabei sind Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeinsam mit den Regionalbereichsbeamten unterwegs. Schon im Dezember hatte Bürgermeister Benjamin Kanngießer mitgeteilt, dass die Zahl der festgestellten Verstöße gering sei. Die meisten Bürger würden sich an die geltenden Verordnungen halten. Wie die Stadtverwaltung gestern informierte, trifft das noch immer zu. Entsprechend wurden bisher hauptsächlich Belehrungen ausgesprochen, weil sich Menschen nicht an die Maskenpflicht hielten. Bußgelder wurden nur in seltenen Fällen erhoben.