EU-Vorgabe Barrierefrei in den Bus

Rund 100 Bushaltestellen muss die Stadt Oschersleben einschließlich ihrer Ortsteile umgestalten - und zwar bis zum Jahr 2022.

Von Yvonne Heyer 22.02.2018, 00:01

Oschersleben l In einer Bauausschusssitzung stellte kürzlich die BördeBus Verkehrsgesellschaft Pläne vor, die Oschersleber Stadtlinie umzugestalten. Eher am Rande erwähnte dabei Annegret Sterz, Sachgebietsleiterin Tiefbau in der Stadtverwaltung, dass die Stadt einschließlich Ortsteile vor einer großen Aufgabe stehe: Laut einer EU-Vorgabe müssen alle Bushaltestellen so umgestaltet werden, dass sie für Gehbehinderte, Nutzer von Rollatoren und Rollstühlen barrierefrei zugänglich sind. Für das Errichten und auch für die Unterhaltung der Bushaltestellen sind im Übrigen die Kommunen zuständig.

Annegret Sterz sprach in besagter Sitzung von mehr als 100 Bushaltestellen und Haltepunkten in der Kernstadt und in den 19 Ortsteilen. Laut Pressestelle der Stadt werde die genaue Zahl der Haltestellen gerade erfasst. „Wir werden für die Haltestellen eine Prioritätenliste erstellen müssen, da eine Umsetzung der EU-Vorgabe bis 2022 kaum zu leisten sein wird“, erklärt Stadtsprecher Mathias Schulte.

Nach Straßenbauarbeiten seien im Stadtgebiet bereits einige Haltestellen, wie beispielsweise an der Wasserrenne, entsprechend der EU-Vorgabe umgestaltet worden. Im Nahverkehrsplan des Landkreises Börde ist die Rede davon, dass mit Stand vom 20. Oktober 2017 vier weitestgehend barrierefreie Bushaltestellen im Stadtgebiet von Oschersleben vorhanden sind.

Damit wird deutlich, dass beinahe 100 Bushaltestellen und Haltepunkte noch umzugestalten sind. Aber Stadtsprecher Mathias Schulte spricht nicht nur im Zusammenhang der Fülle der Haltepunkte von einer schier unlösbaren Aufgabe, nein er verdeutlicht noch, dass es mit der Umgestaltung der Bushaltestellen und Haltepunkte nicht allein getan sei. Die EU-Vorgaben gehen da viel weiter.

Es geht im Rahmen der Richtlinien nämlich nicht nur um die Haltestelle an sich, sondern auch um die Wegführung zur Haltestelle. Die Wege aus erschlossenen Wohn- und Geschäftsbereichen zur Haltestelle müssen barrierefrei sein und entsprechend hergerichtet werden.

Und in diesem Fall trifft die Stadtverwaltung auf ganz unterschiedliche Voraussetzungen in den einzelnen Ortsteilen. Und jede Begebenheit vor Ort verlangt eine andere Lösung.

Als Beispiel sei hier nur einmal die Bushaltestelle in Klein Oschersleben in Richtung Oschersleben zu nennen. Auf dieser Straßenseite gibt es keinen Fußweg. Rechts und links verläuft ein Graben. Wo solle hier ein barrierefreier Zugang entlang einer Landesstraße geschaffen werden?

Die EU-Vorgabe sieht hinsichtlich der barrierefreien Bushaltestellen auch andere Vorgaben vor. Da geht es um Möglichkeiten des Ticketverkaufs oder Infos zu Fahrplänen, barrierefreie Ein- und Ausstiege aus dem Bus. Die Umsetzung der Vorgaben könne somit nur als gemeinschaftliche Aufgabe der Partner des Öffentlichen Personennahverkehrs verstanden werden.

Mal abgesehen davon, dass die Stadt aktuell nicht davon ausgeht, diese Aufgabe bis zum Stichtag 1. Januar 2022 bewältigen zu können, stellt sich für sie eine weitere Frage, nämlich die nach der Finanzierung. „Sicher wird es möglicherweise Förderprogramme geben. Doch nicht nur wir stehen vor dieser auch finanziell schwer zu bewältigen Aufgaben“, muss Mathias Schulte feststellen.