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Gericht Unglücksfahrer war deutlich zu schnell

Am Amtsgericht Oschersleben wird gegen einen 32-jährigen Klein Wanzleber verhandelt, dem fahrlässige Tötung vorgeworfen werden.

25.11.2020, 23:01

Oschersleben/Wanzleben l Dass der Fall für große Betroffenheit sorgt, zeigte sich schon auf dem Gang vor dem Gerichtssaal. Viele Menschen wollten an der Verhandlung teilnehmen, darunter sowohl Familienangehörige des Opfers als auch des Angeklagten. Aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen konnten jedoch nur wenige in den Saal eingelassen werden.

Die Tat hatte der Verteidiger des Angeklagten bereits am ersten Verhandlungstag eingeräumt. Demnach war sein Mandant am 4. August 2019 mit einem Transporter unterwegs. Er fuhr zwischen Meyendorf und Klein Wanzleben auf einem Feldweg, der zum Börderadweg gehört und für Pkw gesperrt ist.

In einer Kurve begegnete er dem 78-jährigen Uwe Meistring. Letzterer war mit einem E-Bike in der Gegenrichtung unterwegs. Er wollte zum Mittagessen mit seiner Familie. Der Transporter des Angeklagten erfasste Uwe Meistring. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der 78-Jährige gegen einen Baum geschleudert. Der Anklage zufolge setzte der 32-jährige Klein Wanzleber die Fahrt fort, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Uwe Meistring verstarb noch an der Unfallstelle. Später wurde beim Angeklagten ein Alkoholwert von 1,3 Promille festgestellt. Allerdings führte der Verteidiger am ersten Verhandlungstag an, sein Mandant habe nicht vor, sondern erst nach dem Unfall getrunken.

Zum Auftakt des zweiten Verhandlungstages wurden unter anderem drei Zeugen gehört. Zwei von ihnen waren Polizisten. Sie sagten aus, dass der Beschuldigte nach einer ärztlichen Untersuchung in Magdeburg den Wunsch nach einer Zigarette geäußert habe. Während des Rauchens habe er den beiden Beamten ungefragt den Verlauf des Unfalls geschildert. Demnach habe der 32-Jährige versucht, dem Radfahrer auszuweichen, was nicht gelang. Der Beschuldigte habe das Opfer nach eigener Aussage persönlich gekannt und später unter Schock gestanden.

Erst während dieses Gesprächs sei bei dem 32-Jährigen eine emotionale Betroffenheit deutlich erkennbar gewesen. „Ich hatte vorher nicht den Eindruck, dass er verstanden hat, was passiert ist und welches Ausmaß das hat“, so einer der beiden Beamten. Der Verteidiger hakte nach, ob der Beschuldigte in den Augen des Polizisten zu diesem Zeitpunkt zusammengesackt sei. Daraufhin erklärte der Zeuge, dass es in jedem Fall einen emotionalen Umschwung gegeben habe. Welches Ausmaß dieser hatte, könne er jedoch nicht beurteilen. Später erklärte die Ärztin, die als Gutachterin vor Ort war: „Den Satz ‚Im Rahmen der Untersuchung scherzt Herr N. mit den Beamten“ schreibe ich selten.“ Es gebe auch selten Anlass dazu. Während der Verhandlung machte der Angeklagte einen angespannten Eindruck.

Beim dritten Zeugen handelte es sich um Steffen Hochsieder, den Schwiegersohn des Getöteten. Er erklärte, dass er den 32-Jährigen später erneut hinter dem Steuer eines Wagens der Familie gesehen habe – obwohl diesem in Folge des Unfalls der Führerschein abgenommen worden war. Allerdings räumte Steffen Hochsieder ein, dass er nicht das Gesicht des Angeklagten gesehen, sondern ihn an seiner Statur erkannt habe. Weitere Personen hätten ähnliche Beobachtungen gemacht. Der 32-Jährige bestritt dagegen, nach dem Entzug seines Führerscheins noch einmal gefahren zu sein.

Darüber hinaus wurden zwei Gutachten vorgestellt. Beim ersten ging es um eine Analyse des Unfallgeschehens. Der Sachverständige erklärte unter anderem, dass Uwe Meistring an der linken Körperseite vom Transporter erfasst worden sei. Die Unfallstelle sei sehr unübersichtlich. An der Innenseite der fraglichen Kurve würden Büsche bis nah an die Fahrbahn reichen. „Sie sehen dort nicht, was Ihnen entgegen kommt, bis Sie bereits im Bereich der Kurve sind“, so der Sachverständige. Der Weg sei mit einer Breite von 3,10 bis 3,20 Meter auch relativ schmal. Den Ausführungen des Sachverständigen zufolge war der Angeklagte deutlich zu schnell unterwegs, um unter diesen Umständen noch rechtzeitig bremsen zu können.

Beim zweiten Gutachten ging es um die Ergebnisse der Obduktion. Dabei berichtete die anwesende Ärztin, dass Uwe Meistring durch den Unfall extrem schwer verletzt worden sei. Details ließen darauf schließen, dass der Tod praktisch sofort eingetreten sei. Aufgrund seiner Gesundheit sei nicht davon auszugehen, dass der 78-Jährige selbst mit einer sehr hohen Geschwindigkeit unterwegs war, so die Ärztin.

Die Verhandlung soll am 15. Dezember fortgesetzt werden. Dann soll ein weiteres Gutachten klären, ob der Angeklagte vor oder erst nach dem Unfall Alkohol getrunken hat.