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Fahrerflucht Prozess wegen fahrlässiger Tötung

Ein 78-jähriger Radfahrer stirbt nach Unfall mit einem Transporter bei Klein Wanzleben. Der Transporterfahrer begeht Fahrerflucht.

Von André Ziegenmeyer 17.11.2020, 13:10

Oschersleben/Wanzleben l Weil er mit seinem Transporter einen Mann tödlich verletzt und dann Fahrerflucht begangen haben soll, muss sich ein 32-Jähriger vor dem Amtsgericht Oschersleben verantworten. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung.

Der Unfall ereignete sich auf dem Börderadweg, und zwar bereits am 4. August 2019. Mit einem E-Bike war Uwe Meistring zwischen Klein Wanzleben und Meyendorf unterwegs. Er wollte zum Mittagessen mit seiner Familie. Aber er kam nie an.

Obwohl der entsprechende Weg für den Straßenverkehr gesperrt ist, kam Uwe Meistring ein Transporter entgegen. Der erfasste den 78-Jährigen und schleuderte ihn gegen einen Baum. Laut Anklage setzte der Beschuldigte seine Fahrt fort, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Uwe Meistring verstarb noch an der Unfallstelle. Bei dem Transporterfahrer wurde später ein Alkoholwert von 1,3 Promille festgestellt.

„Das hätte nicht passieren müssen“, hatte Uwe Meistrings Schwiegersohn Steffen Hochsieder gegenüber der Volksstimme erklärt. Der betreffende Weg sei gefährlich und gerade einmal drei Meter breit. Steffen Hochsieder hatte sich am Unglückstag auf die Suche nach dem 78-Jährigen gemacht. Später stellte er mit weiteren Familienangehörigen ein sogenanntes „Geisterfahrrad“ auf, um an den Unfall zu erinnern. Der Tod von Uwe Meistring löste eine große Anteilnahme aus. Nicht zuletzt war er durch seine Karriere als Fußballer bekannt. Unter anderem hatte Uwe Meistring in der DDR-Liga gespielt.

Tatsächlich hat der Vorfall noch einen weiteren Kontext. Denn am 27. August 2020 ereignete sich noch ein tödlicher Unfall auf einem Feldweg. Dabei fuhr ein 16-jähriger Mopedfahrer gegen einen Fahrradfahrer. Die Verletzungen des Opfers waren so schwer, dass der Mann ebenfalls noch an der Unfallstelle verstarb. In der Folge hatte es eine überregionale Diskussion gegeben, denn Feldwege sind per se für Straßenfahrzeuge gesperrt. Das Aufstellen entsprechender Schilder widerspricht allerdings der Straßenverkehrsordnung.

Zurück zum aktuellen Prozess: Die Verhandlung hat am 12. November vor dem Amtsgericht Oschersleben begonnen. Beschuldigt wird ein 32-Jähriger aus Klein Wanzleben. Die Anklage wirft ihm fahrlässige Tötung und Fahrerflucht vor. Hinzu kommt die Gefährdung des Straßenverkehrs.

Am ersten Verhandlungstag wurde zunächst die Anklage verlesen. Der Verteidiger des Beschuldigten räumte die Tat seines Mandanten ein. Allerdings wurde die Frage diskutiert, ob der 32-Jährige schon vor dem Unfall Alkohol getrunken hatte oder erst danach. Laut dem Verteidiger sei Letzteres der Fall. Darüber hinaus ging es auch um den Vorwurf des Fahrens ohne Führerschein. Denn obwohl dem Klein Wanzleber nach dem Unfall der Führerschein entzogen worden war, hat er sich laut Anklage wieder hinter das Steuer gesetzt. Das geforderte Strafmaß wird die Anklageseite erst in ihrem Schlussplädoyer mitteilen.

Die Verhandlung wird am Dienstag, 24. November, fortgesetzt. Dann soll unter anderem eine Sachverständige gehört werden. Dabei geht es um die Frage, ob der Angeklagte vor oder nach dem Unfall Alkohol getrunken hat. Die Verhandlung ist öffentlich. Aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen ist die Zahl der zulässigen Besucher jedoch stark begrenzt.