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Wahrzeichen Keine Entscheidung zum Oschersleber Bodewehr

Der Protest der Bürger gegen den Abriss des Bodewehres war 2016 groß. Mehr als 2300 Unterschriften wurden für den Erhalt gesammelt.

Von Yvonne Heyer 12.09.2018, 01:01

Oschersleben l Die Monate sind ins Land gegangen, ohne dass sich etwas am Bodewehr getan hätte. Außer dass das Bauwerk, welches keinerlei Funktion mehr hat, mehr und mehr verfällt.

2016 ließ der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) verlauten, das Bodewehr abzureißen. Innerhalb kürzester Zeit sammelte eine Bürgerinitiative 2350 Unterschriften und forderte damit den Erhalt des Oschersleber Wahrzeichens. Im Dezember 2016 wurden dem Stadtrat die Unterschriftenlisten übergeben. Die Stadtverwaltung leitete diese an den LHW als Betreiber des Wehres weiter.

Laut den ursprünglichen Plänen des LHW sollten das Walzenwehr, die Mittelinsel und das Schützenwehr rückgebaut werden. Angrenzende Ufermauern sollen teils abgetragen und mit begrünten Bermen, also Absätzen im Deich, vor Strömungsangriffe gesichert werden. Das Walzenwehr solle als Erinnerung an das Bauwerk in Form eines Denkmals einschließlich Erinnerungstafel verbleiben.

Das letzte Wort über die Zukunft des Bodewehres, dass nach wie vor unter Denkmalschutz steht, hat jedoch das beim Landesverwaltungsamt in Halle ansässige Referat Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe. Die Pressestelle des Landesverwaltungsamtes hatte im Oktober 2017 bestätigt, dass der oberene Denkmalschutzbehörde der Antrag auf Abbruch des Bodeswehres vorliegt.

Nun, da wieder fast ein Jahr ergebnislos verstrichen ist, hakte die Volksstimme nochmals im Landesverwaltungsamt nach und erfuhr, dass das Landesamt für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft selbst angeboten hatte, noch ein Gutachten über die Machbarkeit einer Nachgründung des Bodewehres erstellen zu lassen. „Sollte diese Nachgründung machbar sein, könnte das Bodewehr denkmalgerecht instandgesetzt und eine umfassende Erhaltung aller Denkmalwerte am Bodewehr ermöglicht werden“, teilte die Pressesprecherin des Landesverwaltungsamtes, Denise Vopel mit.

Das Gutachten zur Nachgründung sollte zum 31. August fertig gestellt sein und danach dem Referat Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe zur Verfügung gestellt werden. „Das Gutachten benötigen wir, um eine Entscheidung treffen zu können. Erst nach Prüfung können wir das denkmalschutzrechtliche Verfahren fortführen und umsetzen“, so Denise Vopel.