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Nachtruhe oder Winterdienst - das ist hier die Frage

23.01.2013, 01:30

Von Ivar Lüthe

Lärmschutz oder Räum- pflicht, Schlafen oder Sicherheit? Ein ungewöhnlicher Polizeieinsatz im Sülzetal sorgt für Diskussionsstoff. In Altenweddingen nämlich fühlte sich eine Frau nachts um 5.15 Uhr von Motorengeräuschen in ihrer Nachtruhe gestört und rief die Polizei. Eine Streife konnte den Unruhestifter auch ausfindig machen: Ein Mann räumte auf dem Parkplatz des Einkaufsmarktes mit einer Schneefräse die weiße Pracht beiseite. Für die Polizisten war klar: Winterdienst, Räum- pflicht, kein Handlungsgrund. Als sie der Anruferin das mitteilten, war diese so gar nicht amüsiert: Wo gibt es denn sowas?! Winterdienst darf ja wohl so früh nicht sein, schließlich gilt ja auch während der Mittagszeit: Ruhe!

Was zählt denn nun aber mehr? Die Räumpflicht, oder die Lärmschutzsatzung? Für das Ordnungsamt des Sülzetals ist das keine Gretchenfrage. Nix da: Von 22 bis 7 Uhr hat Ruhe zu herrschen. Das gilt auch für privaten Winterdienst. Lärmschutz geht vor. Winterdienst ist in der Zeit von 7 bis 20 Uhr zu erledigen, heißt es in der Straßenreingungssatzung. Aber was ist mit Leuten, die um 7 Uhr schon auf der Arbeitsstelle sein müssen? Hier darf Winterdienst schon früher erledigt werden, aber: Nicht mit einer Motorfräse, sondern per Hand mit Schiebeschild oder Besen. Für den Parkplatzwart vom Einkaufsmarkt, der schon um 7 Uhr öffnet, dürfte das beim nächsten Schneefall zu einer körperlichen Herausforderung werden. Und die Polizei? Die prüft die Sache jetzt nochmal, damit beim nächsten Anruf die Streife nicht wieder leise abrückt...