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Friedhofsgebühren Oschersleben: Warum die Gebühren auf dem Friedhof teurer werden könnten

Die Friedhofsgebühren in Oschersleben sollen angehoben werden. Wie die Verwaltung ihre Pläne begründet und wie hoch die Preissteigungen ausfallen könnten.

Von Jan Dahms 26.01.2025, 20:15
Für Bestattungen auf den Friedhöfen in Oschersleben muss voraussichtlich bald tiefer in die Tasche gegriffen werden.
Für Bestattungen auf den Friedhöfen in Oschersleben muss voraussichtlich bald tiefer in die Tasche gegriffen werden. Archivfoto: Jan Dahms

Oschersleben. - Wer sich auf den Friedhöfen der Stadt Oschersleben und ihrer Ortsteile Gräber einrichten lassen möchte, muss voraussichtlich bald tiefer in die Tasche greifen. Die Friedhofsgebühren sollen angehoben werden. Das geht aus einem Entwurf der Stadtverwaltung hervor.

Die Teuerung betrifft demnach fast alle Bestattungsarten, die vor Ort angeboten werden. Kostete beispielsweise ein Reihengrab für die Erdbestattung bislang 1.030 Euro, wird dem vorliegenden Entwurf zufolge nun eine Gebühr von 1.468,81 Euro fällig. Die Kosten für ein Reihengrab für die Feuerbestattung soll von aktuell 905 Euro auf 1.468,81 Euro angehoben werden. Die Beisetzung in einer Erdgemeinschaftsanlage steigt von 1.575 Euro auf 1.830,08 Euro.

Teurer sollen dem Entwurf nach auch die Grabstellengebühren für Wahlgräber werden. Das Einzelwahlgrab bei einer Erdbestattung soll um rund 100 Euro auf 1.615,69 Euro angehoben werden. Das Wahlgrab bei einer Feuerbestattung steigt den Plänen zufolge um rund 400 Euro ebenfalls auf 1.615,69 Euro. Für ein Platz auf der Gemeinschaftsanlage für Urnenwahlgrabstätten soll künftig eine Gebühr von 2.224,07 Euro erhoben werden, ein Plus von etwa 600 Euro.

Neue Kalkulation der Friedhofsgebühren nötig

Laut Stadtverwaltung ist eine neue Kalkulation der Friedhofsgebühren nötig. Diese wird nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt zufolge alle drei Jahre fällig. So seien „die mit der Friedhofsgebührensatzung vom 08.01.2021 festgelegten Gebühren neu zu kalkulieren“, heißt es in der vorliegenden Beschlussvorlage.

Da ein zugrunde liegen Faktor für die Berechnung der derzeit geltenden Gebühren „schwer erklärbar“ und nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht gewollt war, habe man die Kalkulation jetzt nochmal überarbeitet, schilderte die Leiterin des Fachbereichs Finanzen, Kathrin Hoffmann, während der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses. Tatsächlich führte die aktuell gültige Gebührensatzung in den Gremien zuletzt immer wieder für Diskussionen.

Grundlage für die neue Kalkulation seien nun die Fallzahlen der Beerdigungen der Jahre 2020 bis 2023 sowie die Planzahlen 2024 und die durchschnittliche Anzahl der Inanspruchnahme der einzelnen Grabnutzungsarten, heißt es aus dem zuständigen Fachbereich. Den Berechnungen nach kostet eine Bestattung durchschnittlich rund 1.470 Euro. In den Jahren 2020 bis 2023 seien jährliche Kosten von insgesamt rund 335.000 Euro auf allen Friedhöfen angefallen.

Teilgebühren bei bestimmten Bestattungsarten

„Es gibt unterschiedliche Bestattungsformen, die wir anbieten, die unterschiedlich viel Aufwand bedürfen und demnach auch unterschiedlich kosten müssen“, erklärte Hoffmann den Mitgliedern des Finanzausschusses weiter. Deshalb seien Teilgebühren bei bestimmten Bestattungsarten berechnet worden, die auf den Einheitswert von 1.470 Euro pro Beerdigung hinzukommen würden. Bei der Gemeinschaftsanlage für Urnenwahlgrabstätten seien beispielsweise 775,26 Euro zusätzlich fällig, das anonyme Urnenreihengrab kostet 40,16 Euro extra. Die Gebühr für die Nutzung der Trauerhallen in Höhe von 155 Euro soll dem Entwurf nach bestehen bleiben.

Nach der Beratung im Finanzausschuss ist die Mehrheit der Gremiumsmitglieder der Ansicht, dass die geschilderten Anpassungsfaktoren schlüssig seien und nachvollzogen werden könnten. Die Teilgebühren stellen demnach den Aufwand dar, welcher direkt den spezifischen Grabarten zugeordnet werden könne. Das Gremium gibt entsprechend grünes Licht für die neuen Friedhofsgebühren. Vergangene Woche hat auch der Hauptausschuss dem Entwurf zugestimmt. Nach weiteren Beratungen dazu in den Ortschaftsräten und im Wirtschaftsausschuss soll der Stadtrat in seiner Sitzung Anfang April 2025 abschließend darüber abstimmen.