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Solar Keine Flächen für Photovoltaik

In der Gemeinde Am Großen Bruch sollen keine Photovoltaikanlagen auf Freiflächen gebaut werden.

Von Mathias Müller 18.11.2020, 00:01

Neuwegersleben l Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Am Großen Bruch haben bei ihrer jüngsten Sitzung in Neuwegersleben mehrheitlich einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet verabschiedet, sagte Bürgermeister Klaus Graßhoff, der auch Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses ist, gegenüber der Volksstimme. Die Ausschussmitglieder gaben damit eine Empfehlung an den Gemeinderat ab, der über die Angelegenheit bei seiner Sitzung am 2. Dezember noch entscheiden muss.

Wie es in der Vorlage heißt, solle der Rat beschließen, dass auf dem Gebiet der Gemeinde Am Großen Bruch keine Photovoltaikanlagen auf Freiflächen errichtet werden. Für einzelne Freiflächenphotovoltaikanlagen sei ein gesonderter Beschluss zu fassen. Der Gemeinderat legitimiere weiterhin die Verwaltung der Verbandsgemeinde Westliche Börde, das gemeindliche Einvernehmen von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu versagen.

Wie es in dem Beschlusspapier weiter heißt, könne die Gemeinde in ihrem Flächennutzugsplan die Ausstattung ihres Gebietes zur allgemeinen Förderung des Klimaschutzes mit erneuerbaren Energien steuern. Die Gemeinde könne somit Sondergebiete in dem Flächennutzungsplan ausweisen. „Diese Ausweisungen wurden bisher nicht gemacht, da die Notwendigkeit dafür bisher nicht bestand. Da die Gemeinde keine Freiflächenphotovoltaikanlagen wünscht, muss der Flächennutzungsplan dahingehend nicht überarbeitet werden“, wird in der Vorlage festgestellt.

Der Grund, warum sich die Gemeinde Am Großen Bruch mit dem Thema der Freiflächenphotovoltaikanlagen beschäftigt, liegt in einem Antrag der Firma PAMA UG aus Leipzig, die in Neuwegersleben auf dem alten Bahngelände in Richtung Wulferstedt eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten will.

Durch den Investor wurde die geplante Anlage in der Sitzung des Hauptausschusses im Juli 2020 vorgestellt. Die Mitglieder des Hauptausschusses berieten sich im nicht öffentlichen Teil und lehnten das Vorhaben mehrheitlich ab. Allerdings sei zu klären, inwieweit für das außerhalb liegende Grundstück ein Wegerecht einzutragen sei, um eine verkehrliche Anbindung wieder herzustellen.

Die geplante Anlage befindet sich im Außenbereich. Sie unterliegt den Vorschriften des Baugesetzbuches über die Zulässigkeit von Vorhaben. Danach seien Freiflächenphotovoltaikanlagen keine privilegierten Anlagen. Damit handele es sich um ein Vorhaben nach dem Baugesetzbuch. Wenn keine öffentlichen Belange dem Vorhaben entgegenstehen stünden und die Erschließung gesichert sei, könne das Vorhaben bewilligt werden.

An dem geplanten Standort sprechen öffentliche Belange gegen das Vorhaben. Im Flächennutzungsplan von Neuwegersleben ist der Standort als Bahnanlage, Grünfläche und zum Teil als geschützte Fläche im Landschaftsschutzgebiet „Großer Graben“ ausgewiesen. Somit sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege beeinträchtigt. Weiterhin ist davon auszugehen, dass außerhalb der Flächen des Landschaftsschutzgebietes artenschutz- und eingriffsrelevante Belange grundsätzlich beeinträchtigt würden. Des Weiteren würden Belange des Bodenschutzes und des Landschaftsbildes beeinträchtigt. Durch die Errichtung der Anlagen würden weitere Flächen versiegelt und bebaut und dies sei mit dem Belang der „Entstehung, Erweiterung, Verfestigung einer Splittersiedlung“ zu beurteilen. Diese Anlage sei zu versagen, wird in der Beschlussvorlage festgestellt.

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses lehnten den Antrag des Investors ab, auf dem alten Bahngelände Neuwegersleben eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Auch für Gunsleben hatte der Gemeinderat bereits die Errichtung einer derartigen Anlage nicht genehmigt. „Es wäre schwer zu erklären gewesen, dass wir den Antrag für Gunsleben ablehnen und den für Neuwegersleben genehmigen würden“, stellte Bürgermeister Klaus Graßhoff fest.