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Industriepark Entwurf des B-Plans beschlossen

Der Entwurf für den B-Plan des Industrieparks Altmark ist beschlossen. Indes fragt ein Investor nach zehn Hektar für eine Lachszucht.

Von Karina Hoppe 06.04.2018, 16:37

Arneburg (kop) l Der Planungsverband des Industrie- und Gewerbeparks Altmark (IGPA) ist auf seinem Weg zur 6. Änderung des Bebauungsplanes erneut einen Schritt weiter gekommen. In seiner Sitzung am Donnerstagabend beschloss das Gremium unter Vorsitz von Dirk Kautz einstimmig den entsprechenden Entwurf dazu. Mit ihm auch die Auslegung.

Im Vorfeld äußerte sich in der Einwohnerfragestunde Wolf-Dieter Kösling im Namen der Altmark Immobilien Management GmbH (aim). Diese vertritt vollumfassend die Eigentümer der Grundstücke des MFC (A), das knapp die Hälfte aller auf dem Industriegelände noch zur Ansiedlung freien Flächen vorhält. In seiner Funktion berichtete Kösling von der Standortanfrage eines Investors, der sich für zehn Hektar des Industrieparks interessiert, um dort eine Lachszucht mit einem Produktionsvolumen von 10 000 Tonnen jährlich aufzubauen. Kösling fragte vor dem Hintergrund, dass der B-Plan in jetziger Fassung Massentierhaltung verbietet. „Gehört Aquakultur für Sie auch dazu?“ Diese, so war sich das Gremium einig, hatte mit Massentierhaltung eher Schweine- und Hähnchenmast und dergleichen im Sinn. „Aber entscheidend sind die Emissionen, da müssen ein paar Zahlen auf den Tisch“, äußerte Ronald Mertens. Und: „Wir haben immer das Schutzgut Mensch in den Vordergrund gestellt.“ Das Gremium wollte das Ansinnen schließlich weder abwiegeln, noch gutheißen. (Die Bedenken des Planungsverbandes gehen auch in Richtung des Einsatzes von Antibiotika.) Kösling wolle dem Bauamt in Kürze mehr Informationen zukommen lassen, gab aber auch zu verstehen, dass der Investor nicht nur beim IGPA anklopft. Aquakultur, ja oder nein? Kautz äußerte, dass Kösling in Kürze eine Antwort darauf erhalte. Wolfram Wallraf von der Stadtplaner-Arbeitsgemeinschaft Westermann und Wallraf gab dazu noch kund, dass im Rahmen der Abwägung die Ausnahme mit in den Plan aufgenommen werden könnte, verwies aber darauf, dass dies sicher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich zöge.

Abfall oder Müll? Diese Begrifflichkeit spielte neben der Darstellung der Straßen im B-Plan noch eine größere Rolle in der Sitzung, da der Planungsverband sichergehen möchte, mit seinem Verbot der Verbrennung und Vergasung für Hinterlassenschaften von außerhalb des Geländes im B-Plan alles abgedeckt zu haben.

Die in der Sitzung vertretene Bürgerinitiative gegen das Steinkohlekraftwerk (Förderverein für Natur- und Umweltschutz) ist zufrieden mit dem Verlauf des Prozederes, bleibt aber wachsam. Und wird Stellungnahmen abgeben.

Der Entwurf des B-Plans liegt vom 3. Mai bis 6. Juni im Rathaus Arneburg, Breite Straße 15, Zimmer 22, aus.