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Erörterungstermin Einwände gegen Windkraftanlage in Wischer

Müssen die Einwohner von Wischer bald die Geräusche einer weiteren und näher an die Ortschaft geplanten Windkraftanlge in Kauf nehmen?

Von Ingo Gutsche 23.05.2018, 21:00

Arneburg l Ehe die Naturfreunde Wischer, die Interessengemeinschaft Bungalowsiedlung (IGB) Wischer und Kai Lindemann ihre Einwendungen zum geplanten Bau einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von knapp 200 Metern zu Gehör bringen durften, machten die Verantwortlichen des Landkreises auf das bisherige Genehmigungsverfahren aufmerksam.

Markus Mösenthin vom landkreislichen Umweltamt betonte am Dienstagvormittag im Sitzungssaal des Arneburger Rathauses, dass alle vorgebrachten Einwendungen gewissenhaft geprüft werden würden. Die abschließende Entscheidung über den Antrag kann zustimmend, einschränkend zustimmend oder ablehnend sein. Der Landkreis ist für die Durchführung des Antrags zuständig.

„Das ist für uns noch nicht zu Ende“, ließ Wilfried Raup durchblicken, dass sich die Naturfreunde aus Wischer weitere Schritte vorbehalten, um den Bau der Windkraftanlage vom Typ GE 3.6-137 (GE ist die Abkürzung vom US-amerikanischen Hersteller General Electric) im Windpark Arneburg-Hassel zu stoppen. Sie zweifeln nicht nur die Bauleitplanung an, sondern sprechen auch davon, dass die Einschätzung der vorhandenen Geräusche nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Werden die Werte (Schallimmissionen) überschritten? Die Behörde sagt: Sie sind verträglich. Raup machte den Vorschlag, dass die Entscheidungsträger mal in Wischer vorbeischauen sollten. „Im Schlafzimmer ist das Georgele nicht auszuhalten. Die Leute in Wischer leiden darunter.“

24 Windkraftanlagen stehen bereits vor den Toren des Ortes. Nun soll noch eine Windmühle dazukommen, die noch näher an die Siedlung gebaut werden soll. Der Antragsteller, ein Planungsbüro aus Stendal, müsse die prognostizierten Pegel (Lautstärke) einhalten und garantieren. Die Anlage soll nachts schallreduziert betrieben werden. Exakte Nachmessungen würden nach dem Bau über die Bühne gehen – schließlich gebe es die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, die dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen dient.

Die IGB Wischer kritisiert, dass es wohl keinen Vor-Ort-Termin mit der Einbeziehung aller Bürger gegeben hätte. Zudem weist sie darauf hin, dass speziell Waldbad und Campingplatz, aber auch die Siedlung dem Erholungsgedanken förderlich sein sollen und die Anlage Gegenteiliges (gesundheitliche Folgen) bewirken würde. Zu den Einwendern zählen auch die Gemeinde Hassel und der Hasseler Kai Lindemann, der unter anderem Kritik daran übt, das anscheinend nur eine Vermessung stattgefunden hat. „Eigentlich muss an verschiedenen Punkten gemessen werden.“