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Falsche Rechtsgrundlage Osterburg: Datenschützer kritisiert Videoüberwachung auf dem Hilliges-Platz

Seit Mitte Juni überwacht eine Kamera den Hilliges-Platz in Osterburg, jetzt nimmt der Landesbeauftragte für Datenschutz die Technik in den Fokus. Grund: Osterburg berufe sich beim Kamera-Einsatz auf eine falsche Rechtsgrundlage.

Von Nico Maß 29.07.2021, 16:44
Eine Kamera überwacht den August-Hilliges-Platz in Osterburg.
Eine Kamera überwacht den August-Hilliges-Platz in Osterburg. Foto: Nico Maß

Osterburg - Der „Stein des Anstoßes“ findet sich schwarz auf weiß auf den Hinweisschildern, die an der Wallpromenade sowie direkt auf dem August-Hilliges-Platz über den Einsatz der Überwachungstechnik informieren. Als Rechtsgrundlage für die „Datenverarbeitung“ wird dort der Paragraph 13 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt aufgeführt. Das aber sei rechtsfehlerhaft, teilte der Landesbeauftragte für Datenschutz der Einheitsgemeinde Osterburg schriftlich mit.

Bürgermeister kündigt Überprüfung an

Sachsen-Anhalts oberster Datenschützer, der Posten ist derzeit vakant und wird stellvertretend von Albert Cohaus besetzt, ist nach dem im Rathaus eingegangenen Schreiben von der CDU-Landtagsfraktion über die unzutreffende Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung bei der Videoüberwachung des Platzes unterrichtet worden.

Wie Bürgermeister Nico Schulz (Freie Wähler) auf Nachfrage informierte, habe der Datenschutzbeauftragte in seinem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Kommune die Videoüberwachung allein auf Passagen der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt stützen könne. Abgesehen von dieser rechtlichen „Neuausrichtung“ sei von der Einheitsgemeinde aber auch zu prüfen, ob der Kamera-Einsatz auf dem Hilliges-Platz überhaupt noch zulässig sei.

Schreckt die Technik Randalierer ab?

Dies werde die Kommune in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Stendal machen, sicherte Schulz zu. Gleichzeitig bestätigte der Bürgermeister, dass die Kamera in Betrieb bleibt. Ergibt die neue Überprüfung, dass die Videoüberwachung des Platzes keine rechtliche Basis hat, werde die Technik aber ausgestellt und abgebaut, fügte er hinzu.

Große „Nachwehen“ erwartet Schulz für diesen Fall nicht. So bleibe die Kommune auch nicht auf der dann womöglich überflüssigen Überwachungstechnik sitzen. „Wir haben sie ja nicht gekauft, sondern lediglich für ein Jahr geleast“, erklärte er.

Davon ab scheint die Kamera ihren Zweck durchaus zu erfüllen. Denn die Überlegung der Stadträte sowie der Osterburger Verwaltung, durch die Überwachung potenzielle Zerstörungen auf dem Platz zu verhindern und mutmaßliche Randalierer abzuschrecken, ist seit dem Anbringen der Videotechnik aufgegangen.

Mit Schildern weist die Stadt Osterburg auf die Videoüberwachung hin.
Mit Schildern weist die Stadt Osterburg auf die Videoüberwachung hin.
Foto: Nico Maß