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Regelung Osterburg will Leinenpflicht kippen

In der Einheitsgemeinde Osterburg wird Ende 2020 die innerhalb geschlossener Orte geltende generelle Leinenpflicht für Hunde aufgehoben.

Von Nico Maß 12.09.2020, 01:01

Osterburg l Frei laufende Hunde sind in Osterburg demnächst kein Tabu mehr: Die Einheitsgemeinde überarbeitet in diesen Tagen ihre Gefahrenabwehrverordnung. Und nimmt die dort festgeschriebene generelle Leinenpflicht für Hunde aus dem Spiel. „Der Passus muss fallen, weil er im Laufe der Zeit rechtswidrig geworden ist“, begründet Bürgermeister Nico Schulz (Freie Wähler). Laut geltender Rechtsprechung müsse gewährleistet sein, dass ein Tierfreund seinem Hund freien Auslauf geben kann, fügt Ordnungsamtsleiter Matthias Frank erklärend hinzu.

Mit der Einrichtung von sogenannten Freilaufflächen für Hunde hätte die Einheitsgemeinde die generelle Leinenpflicht beibehalten können. Derartige Sondergebiete, wie sie zum Beispiel auch in der Kreisstadt Stendal ausgewiesen sind, stellen nach Einschätzung von Schulz und Frank aber nicht wirklich eine Option für Osterburg dar. Während der Ordnungsamtschef infrage stellt, „ob wir als Kommune überhaupt über dafür geeignete Flächen verfügen“, verweist Schulz auf den Aufwand. „Diese Gebiete müssten ja eingezäunt und auch regelmäßig gereinigt werden.“ Und auch das ausgedehnte Territorium der Einheitsgemeinde spricht laut Bürgermeister gegen Freilaufflächen. „Wie sollen wir das in diesem großen Territorium machen? Mancher Halter müsste möglicherweise erst weit fahren, um zu einer Freilauffläche zu gelangen“, gibt Schulz zu bedenken.

Die Einheitsgemeinde kippt die generelle Leinenpflicht innerhalb geschlossener Ortschaften, setzt dafür aber andere „Spielregeln“. So können Hunde in der Osterburger Innenstadt auch zukünftig nur an der Leine ausgeführt werden. Für ein Gebiet, das im Süden von der Bahnhofstaße, im Osten von der Gartenstraße, im Norden von der Bleiche sowie dem nördlichen Ende der Breiten Straße und im Westen von der Werderstraße begrenzt wird, bleibt diese Pflicht bestehen. Zudem sind die Vierbeiner bei einer Entfernung von weniger als 100 Metern Luftlinie zu Kindergärten, Schulen und Spielplätzen an der Leine zu führen. Die Spielplätze selbst sind für Hunde absolut tabu, gleiches gilt für Schulhöfe und Kindertageseinrichtungen. Von diesem Verbot sind nur Blindenführhunde ausgenommen.

Nicht zuletzt hat das Ordnungsamt im Entwurf der neuen Gefahrenabwehrverordnung festgeschrieben, dass Hunde an die Leine zu nehmen sind, „wenn innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Begegnung mit anderen Personen unmittelbar bevorsteht“. Spürbar größer dürfte der Spielraum für Hundhehalter und ihre vierbeinigen Schützlinge also auch nach der Aufhebung der generellen Leinenpflicht nicht ausfallen. Das bestätigt auch Matthias Frank. „Wir wollten mit den neuen Regelungen so nah wie möglich an der bisherigen Leinenpflicht bleiben“, macht der Ordnungsamtsleiter deutlich.

Noch stehen die Neuregelungen aber nur auf dem Papier. Zwar haben sich bereits die ersten Ortschaftsräte mit dem Entwurf der Gefahrenabwehrverordnung beschäftigt, in den Gremien des Stadtrates steht die Diskussion aber noch bevor. Der Beschluss der Verordnung ist für den Herbst anvisiert, Ende des Jahres sollen die neuen Regelungen in Kraft treten.