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Reglementiert ist das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt, wird aber von vielen nicht in Anspruch genommen Stadtwerke stehen bei Kleingärtnern hoch im Kurs

08.11.2012, 08:16

Brandgeruch liegt in diesen Tagen immer wieder über einigen Teilen Osterburgs. Denn: Der Landkreis erlaubt bis zum 30. November unter bestimmten Voraussetzungen mittwochs und sonnabends das Verbrennen von Gartenabfällen.

Von Ralf Franke

und Frank Schmarsow

Osterburg l Betroffen waren dieses Mal nicht so sehr die Wohngebiete in der Nähe der Kleingartenanlagen "Zur Erholung", "Aufbau" und "Abendfrieden", anrüchig ging es eher im westlichen und nördlichen Teil der Biesestadt zu. Wie halten es die Kleingärtner, die ansonsten sehr bewusst mit der Natur und der Umwelt umgehen, mit dem Feuermachen? Die Volksstimme fragte nach.

Im Kleingärtnerverein "Zur Erholung" meinte Walter Kraus: "Das Verbrennen von nicht kompostierbaren Gartenabfällen ist ja zu bestimmten Zeiten erlaubt. An den ersten zwei, drei Brenntagen standen Rauchwolken über den Gärten. Jetzt hat das nachgelassen." Evelyn Naumoff war der Ansicht: "Was nicht kompostiert oder gehäckselt werden kann, wird für das Osterfeuer gesammelt." Gerhard Wenisch blieb gelassen: "Mich stört das Verbrennen nicht, aber ich nehme die dafür erlaubte Zeit auch nicht in Anspruch. Ich bringe den Gehölzabfall zum Hof der Stadtwerke." Das billigte auch Günter Cichosz: "Ich verbrenne nichts, man sollte in kleinen Dingen mehr an die Umwelt denken. Mit mehreren Gartenfreunden wird ein Sammeltransport zum Hof der Stadtwerke organisiert. Jeder gibt seine Anlieferkarte dazu, und Klaus Löbel übernimmt die Abfuhr. Was später anfällt, heben wir für das Osterfeuer auf." Anders dagegen handelt Peter Sanftleben: "Ich verbrenne, was nicht kompostierbar ist. Das ist während der dafür vorgesehenen Zeiten legal. Man muss sich nur daran halten."

Im Kleingärtnerverein "Aufbau" erklärt Vorsitzende Ute Pahl: "Der überwiegende Teil der Gartenfreunde findet die zu bestimmten Zeiten genehmigte Möglichkeit, nicht kompostierbare oder mit Krankheiten befallene Gartenabfälle zu verbrennen, in Ordnung. In Anbetracht der vielen alten Mitglieder unseres Vereins, die nicht in der Lage sind, dieses Material zum Hof der Stadtwerke zu transportieren, sollte man ihnen die Möglichkeit des Verbrennens lassen. Ich bin dafür, die Gartenfeuer nicht generell zu verbieten." Pro Garten ist ein Feuer in der genannten Frist erlaubt. Sie bestätigt aber auch, dass es immer mal wieder Wohnanlieger gibt, die sich vom Qualm belästigt fühlen." Letzteres ist übrigens nicht nur ein Osterburger Phänomen. Auch auf dem Dorf gibt es immer wieder Unmutsäußerungen über Rauchbelästigungen. Ute Pahl selbst bringt ihren Gehölzschnitt, soweit er nicht zu häckseln geht, zum Hof der Stadtwerke. Auch andere Gartenfreunde aus ihrem Verein nehmen die kleine Mühe auf sich. Einer von ihnen, Gerhard Vocks, der ebenfalls nichts von der Luftverpestung hält: "Ich finde die Anlieferung bei den Stadtwerken gut, weil gerade beim Baumschnitt viel Großes anfällt." Osterburgs Bürgermeister Nico Schulz sind große Beschwerden über qualmende Feuer nicht bekannt. Und wenn, wäre die Kontrolle der Feuer auch Sache des Landkreises. Und persönlich hat er auch nichts gegen die Feuer, wenn sie im Rahmen der entsprechenden Verordnung entfacht und Nachbarn nicht belästigt werden. Gleichwohl weiß er um die Brisanz des Themas, dass es im Kreistag immer wieder Bestrebungen gibt, den Ist-Zustand zu ändern und dass es auch in den Reihen seiner CDU nicht nur Befürworter für das Verbrennen von Gartenabfällen gibt. Und weil die Stimmung im Kreis schnell mal kippen könnte, appelliert er an alle Gartenfreunde, sich an die Regelung zu halten, in der nicht umsonst von "Kleinfeuern" die Rede ist.

Die Verordnung des Landkreises über die Entsorgung bestimmter pflanzlicher Gartenabfälle außerhalb von Abfall-entsorgungsanlagen durch Verbrennen ist auch im Internet nachzulesen: www.landkreis-stendal.de/media/dokumente/amtsblatt/ablatt08_20.pdf.