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Stark-V-Programm Fördermittel werden zum Dauerbrenner

Wer hätte gedacht, dass es so schwer wird, Zuschüsse mit einem Fördersatz von 100 Prozent zu verteilen.

Von Ralf Franke 30.09.2016, 01:01

Seehausen l Das bekommen dieser Tage die Kommunalpolitiker der Verbandsgemeinde Seehausen im Rahmen der Umsetzungsbeschlüsse für die Stark-V-Mittel zu spüren. Rund 1,56 Millionen Euro stehen der Verbandsgemeinde vom Land aus dem Programm zur Förderung finanzschwacher Kommunen zu. Einen Großteil der Summe (rund eine Million Euro) sollten die fünf Mitgliedsgemeinden nach dem Willen des Verbandsgemeinderates in Eigenregie ausgeben. Pro Person würden damit jeder Kommune 90 Euro zur Verfügung stehen.

Die Richtlinien zur Verwendung lassen indes nur sehr wenig Spielraum zu. Am ehesten eignen sich offenbar Maßnahmen zur Energieeinsparung beziehungsweise zur alternativen Energieerzeugung an öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Grundschulen, Kindertagesstätten oder Feuerwehrgerätehäusern. Da sich diese seit der jüngsten Gebietsreform in Trägerschaft der Verbandsgemeinde befinden, blieb den Kommunen am Ende nur die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Leuchtmittel. So hätten in Seehausen und den Umlanddörfern nicht nur viele aus Sparzwängen stillgelegte Leuchtpunkte reaktiviert werden können, es wäre künftig auch einiges an Einsparungen im Verwaltungshaushalt möglich gewesen (wir berichteten).

Allein die Stadt Seehausen, hieß es beim Bauausschuss am Mittwochabend, müsse für ihre Laternen pro Jahr rund 60 000 Euro für Strom aufbringen. Bei geschätzt 80 Prozent Einsparung wäre rein rechnerisch zum Beispiel das jährliche Defizit des Waldbades mehr als ausgeglichen.

Die Investitionsbank, die die Zuschüsse ausreicht, erinnerte Verwaltung und Politik vor Ort indes daran, dass Investitionen in die öffentliche Beleuchtung unter die Rubrik Straßenausbau fallen. Zumindest für Investitionen, die mit Fördermitteln realisiert werden, sieht der Gesetzgeber aber zwingend eine finanzielle Beteiligung der Anlieger vor. Die prozentualen Anteile, die nach dem Nutzungszweck der Straße sowie der Grundstücksgröße und der Art der Bebauung individuell und recht aufwändig einzeln berechnet werden, sind in einer Straßenausbaubeitragssatzung zu regeln, über die neben Seehausen derzeit nur das Zehrental verfügt. Die anderen drei Kommunen sträuben sich gegen das Paragraphenwerk, weil die Furcht groß ist, dass die Bürger für frühere Baumaßnahmen nachträglich zur Kasse gebeten werden könnten.

Die Hansestadt ist derzeit als letzte noch in der Findungsphase, was die Verwendung von knapp 470 000 Euro betrifft, die der Stadt und deren Ortsteilen nach geltender Beschlusslage zustehen. Und bislang sind die Seehäuser Stadtväter offenbar gewillt, diese einmalige Chance zu nutzen. Aus gutem Grund. Die Stadt würde ihren Anteil zu 100 Prozent vom Land gefördert bekommen. Und die Last für die Anlieger, so auch der mehrheitliche Tenor im Bauausschuss wäre zumutbar, weil sie nur einen Bruchteil einer Straßen- oder Wegebaumaßnahme betragen würde.

Weil alle anderen Gemeinden sich inzwischen aber entschlossen haben, ihre Mittel der Verbandsgemeinde zu überlassen, um sie zum Beispiel in die energetische Sanierung von Kitas zu stecken, dürften sich die Hansestädter gehörig unter Druck gesetzt fühlen, ähnlich zu agieren. Immerhin stehen von zehn kommunalen Kitas drei in und um Seehausen. Wogegen sich die Seehäuser fragen, weshalb sie bestraft werden sollen, weil die anderen seinerzeit keine Straßenausbaubeitragssatzungen auf den Weg gebracht haben, aber wieder eine Retourkutsche befürchten müssen, wenn es um Entlastungen bei Stadtinfo, Bibliothek oder Waldbad geht, die nicht nur Seehäuser nutzen und im Einigungsvertrag vor sechs Jahren vergessen oder falsch gewertet wurden.

Bei der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung am 4. Oktober, und damit vor einem möglichen Votum des Stadtrates Seehausen steht eine Rücknahme des Stark-V-Beschlusses auf der Tagesordnung. Das dürfte für Zündstoff sorgen. Und vielleicht auch daran erinnern, dass es diese Konstellation in einer Einheitsgemeinde nicht gegeben hätte.