1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Osterburg
  6. >
  7. Landkreis lädt zu Erörterungstermin

Windrad Hassel Landkreis lädt zu Erörterungstermin

Genehmigung, ja oder nein? Der Landkreis lädt für den 23. Mai nach Arneburg. Es geht um die in der Gemeinde Hassel geplante Windkraftanlage.

Von Karina Hoppe 03.05.2018, 19:00

Arneburg/Hassel l Das Treffen um 10 Uhr im Arneburger Rathaus ist ausdrücklich öffentlich. „Der Termin dient der Erörterung der Einwendungen – die Einwender sind bei diesem Termin daher wichtige Teilnehmer“, so Kreissprecherin Angela Vogel. In der Regel nehme an derlei Erörterungsterminen auch der Antragsteller teil. In diesem Falle das FEFA Ingenieurbüro für Windkraftanlagen und Windenergie aus Stendal.

Der Antrag auf Genehmigung – Verfahren nach Bundes-Immissionschutzgesetz (Bimsch) – war Ende Juni 2017 beim Landkreis eingegangen, teilt Angela Vogel weiterhin mit. Nach der öffentlichen Auslegung im November und Dezember 2017 wurden zwei Einwendungen eingereicht. „Aufgrund der aktuellen Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz war eine Überarbeitung des Schallgutachtens erforderlich.“ Nach der Überarbeitung seien ausgewählte Antragsunterlagen vom 8. März bis zum 9. April dieses Jahres erneut öffentlich ausgelegt worden. Zum Ende der Einwendungsfrist am 23. April gingen vier Einwendungen ein.

Unter diesen Einwendungen sollte sich auch die Unterschriftensammlung der Naturfreunde Wischer befinden. Sie sammelten 155 Namen gegen die Anlage vom Typ GE 3.6 - 137, die am Verladebahnhof zwischen Wischer und Sanne in die Höhe wachsen soll. Bis zu einer Nabenhöhe von 131,4 Meter. Damit wäre das Windrad weitaus höher als die bereits in unmittelbarer Nähe bestehenden 24 Anlagen mit einer Nabenhöhe von 85 Metern, wobei den Naturfreunden beide Fakten aufstoßen: Dass schon so viele Anlagen um sie herum stehen und dass die neue nun nochmal 45 Meter höher sein soll. Unter Schlagschatten und Rotorgeräuschen würden die Anwohner jetzt schon genügend leiden, hieß es vom Naturfreunde-Vereinsvorsitzenden Wilfried Raup, der die Unterschriftensammlung persönlich in der Unteren Immissionschutzbehöre beim Landkreis abgab.

Indes hatte der Verbandsgemeinderat Arneburg-Goldbeck Satzung und Abwägung des Teilflächennutzungsplanes Wind beschlossen. Die Abwägung mit acht zu sieben Stimmen denkbar knapp. Wie Ratsmitglied Dirk Kautz im Nachhinein äußerte, habe er auch nur vor dem Hintergrund des „Vorschlages zur Güte“ zugestimmt, den der mit der Planung beauftragte Stadtplaner Dipl. Ing. Volker Herger in der Sitzung gemacht hatte. Da wegen des Windrades in Hassel die Möglichkeit einer Höhenbegrenzung, die der Rat 2016 noch nicht wollte, nochmal aufkam, schlug er vor, selbige über eine erste Änderung des Teilflächennutzungsplanes zu erwirken. Diese würde, da der Plan dann schon einmal genehmigt wäre, bis zur Einreichung bei der Genehmigungsbehörde auch nur ein dreiviertel Jahr in Anspruch nehmen. „Es wäre ja nur ein Planänderungsverfahren.“ Allerdings macht Herger deutlich, dass sich die Ratsmitglieder in puncto Höhenbegrenzung an die Nabenhöhen halten müssten, die aktuell gang und gäbe sind. „Nämlich mindestens 120 Meter.“ Alles andere würde gar nicht genehmigt. Was das Hasseler Windrad betrifft, hat der Antragsteller sich selbst dazu verpflichtet, dass das Rad zumindest nicht höher als 130 Meter wird.

Den Naturfreunden Wischer hilft das allerdings nicht. Sie hoffen noch auf das Bimsch-Verfahren, das über die Baugenehmigung entscheidet. Laut Kreissprecherin Angela Vogel erfolgt nach dem Erörterungstermin die abschließende Bewertung. „Mit einer Entscheidung über den Genehmigungsantrag ist noch in diesem Jahr zu rechnen.“