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Aus dem Gericht Drogenabhängiger schlägt Polizeibeamten

Ein 17-fach Vorbestrafter ist in Salzwedeler erneut verurteilt worden.

Von Dan Tebel 23.11.2015, 09:54

Salzwedel l „Wir kennen uns doch“, sagte Richter Klaus Hüttermann im Großen Saal des Amtsgerichtes Salzwedel zum Angeklagten. Er sollte recht behalten, denn der 17-fach vorbestrafte Täter saß vor einigen Jahren schon einmal bei Hüttermann auf der Anklagebank.

Der 28-jährige Mann aus Arendsee hat gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Zum Zeitpunkt der Tat führte er 58,6 Gramm Marihuana und 0,2 Gramm Amphetamine mit sich. Zudem hat er einen Polizeibeamten durch einen Faustschlag verletzt und widersetzte sich der Staatsgewalt. Der Täter räumte die Anklage ein und wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.

Am späten Abend des 27. Novembers 2012 wurde der gebürtige Salzwedeler routinemäßig bei einer Kontrolle durch zwei Salzwedeler Polizeibeamte angehalten. „Der Mann war auffällig mit schwarzer Kapuze und Rucksack auf dem Fahrrad unterwegs gewesen. Er hatte kein Licht am Rad und wurde daraufhin von dem Kollegen und mir angehalten“, sagte ein Polizeibeamter auf dem Zeugenstuhl. Der drogenabhängige Mann habe zunächst ruhig reagiert und sei nicht übermäßig aufgefallen. „Aus dem Rucksack drang leichter Marihuana-Geruch“, sagte der 46-jährige Polizeibeamte weiter. Als die Polizisten den Rucksack des Angeklagten kontrollieren wollten, kippte die Stimmung.

Die Personalienüberprüfung per Funk machte den Täter so unruhig, dass er mit einem Faustschlag in das Gesicht des Beamten reagierte. Dessen Brille zerbrach und fügte dem Polizisten Schnittverletzungen zu. Nach einer kurzen Rangelei am Boden konnte der Angeklagte flüchten, wurde aber wenig später von einer zweiten Streife, die der Kollege des Geschädigten in der Zwischenzeit verständigt hatte, aufgegriffen.

Richter und Staatsanwältin sahen die bisherige Verbrecherkarriere als Anlass, eine weitere Freiheitsstrafe zu verhängen. Denn 2012 wurde der ledige Mann vom Amtsgericht Gardelegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – scheinbar ohne Erfolg. Auch angebliche Maßnahmen gegen seine Abhängigkeit ging der Angeklagte nur mit unzureichendem Willen an.

Der junge Wiederholungstäter zeigte sich ungerührt und nahm das Urteil schweigend zur Kenntnis. Er ist unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl vorbestraft und sitzt bis Anfang nächsten Jahres eine Haftstrafe in der JVA Raßnitz ab. „Wenn Sie für ein Leben ohne Straftaten kämpfen wollen, können sie das tun, aber die Chance dazu wird sich erst einmal verschieben“, sagte Hüttermann abschließend nach der Urteilsverkündung.