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Bürgermeisterwahl Blümel-Urteil ist auf dem Weg nach Salzwedel

Post vom Verwaltungsgericht in Magdeburg erhält die Salzwedeler Stadtverwaltung.

Von Arno Zähringer 29.01.2016, 14:07

Salzwedel l Christoph Zieger, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes Magdeburg, bestätigte gestern auf Anfrage der Volksstimme, dass das Urteil in Sachen Bürgermeisterwahl in Salzwedel vom 15. Dezember vergangenen Jahres am Donnerstag schriftlich in Richtung Hansestadt verschickt wurde. Er geht davon aus, dass bei einem „normalen Postlauf“ das Urteil spätestens am kommenden Montag oder Dienstag bei der Stadtverwaltung im Rathaus ankommen sollte.

Mit dem Tag der Zustellung beginnt dann auch die einmonatige Einspruchsfrist, in deren Rahmen die Hansestadt entscheiden muss, ob weitere rechtliche Schritte eingelegt werden sollen. Dazu ist allerdings ein Votum des Stadtrates – vermutlich noch im Monat Februar – notwendig, der sich in einer Sitzung mit dem Punkt befassen wird. Er ist es auch, der, sollte das Gremium auf Rechtsmittel verzichten, darüber befindet, wann Sabine Blümel ihr Amt als Salzwedeler Bürgermeisterin antreten kann. Das kann am Tag der Sitzung, aber auch erst später sein. Das Amt wird seit Mitte Juli in seiner Funktion als stellvertretender Bürgermeister von Rechtsamtsleiter Andreas Vogel kommissarisch bekleidet.

Zieger ging am Donnerstag davon aus, dass, sollte es zu keinen zeitlichen Verschiebungen kommen, eventuell in der ersten März-Woche Klarheit in Sachen Bürgermeisterwahl Salzwedel herrschen könnte. Bekanntlich war am 6. Mai 2015 der Salzwedeler Stadtrat den Einsprüchen gefolgt und hatte Teile der Wahl für ungültig erklärt. Nämlich die Briefwahl und die Wahl in Pretzier. Gegen diese Entscheidung reich- te Sabine Blümel am 1. Juni Klage vor dem Magdeburger Verwaltungsgericht ein.

Darüber entschied die 9. Kammer des Magdeburger Verwaltungsgerichts schließlich am 15. Dezember. „Die Wahl ist gültig“, erklärte damals der Vorsitzende Richter Uwe Haack. Damit hatte Sabine Blümel (Salzwedel Land) die Stichwahl um das Bürgermeisteramt in Salzwedel mit einer Stimme Vorsprung gewonnen. Zwar erklärte das Gericht zwei Stimmen für ungültig, die dritte Briefwahlstimme ließ es aber zu.