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Ausschreibung Private Firma für Winterdienst in Ortsteilen

Die Stadt Salzwedel hat eine Lösung für den Winterdienst in den Ortsteilen gefunden.

Von Fabian Laaß 06.11.2016, 02:00

Salzwedel l Wie geht es nach der Auflösung der Jeetze-Landschaftssanierung mit dem Winterdienst in den Ortsteilen ab dem 1. Januar 2017 weiter? Diese Frage haben sich viele Ortsbürgermeister und Einwohner der Salzwedeler Ortsteile in den vergangenen Wochen gestellt. Nun hat die Stadtverwaltung eine Antwort darauf gefunden.

„Den Winterdienst in den Ortsteilen sichert bis zum 31. Dezember die Jeetze-Landschaftssanierung ab. Vom 1. Januar bis zum 31. März 2017 soll ein privater Anbieter diesen Winterdienst übernehmen“, erklärte Andreas Köhler, in der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, auf Volksstimme-Nachfrage. Die Ausschreibungen dazu würden bereits laufen.

Und auch sonst sieht sich die Verwaltung gut auf den bevorstehenden Winter vorbereitet. Aktuell seien drei Fahrzeuge des Wirtschaftshofes für den Winterdienst umgebaut. „Die anderen werden dann je nach Wetterprognose umgerüstet. Derzeit sind sie noch in die alltägliche Arbeit des Bauhofes eingebunden“, so Andreas Köhler.

Wie im Vorjahr wird es insgesamt acht Einsatztouren – zwei vor städtischen Objekten, Übergängen und Bushaltestellen sowie sechs mit Schiebschild und Streuaufbau – geben. Die Winterdienstbereitschaft erstreckt sich werktags von 4 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 6 bis 20 Uhr.

Um genügend Streumittel für den Einsatz zur Verfügung zu haben, wurden zwei Silos mit 85 Tonnen Streugut gefüllt. Außerdem befinden sich zirka 55 Tonnen Salz-Splitt- und Salz-Sandgemisch in der Lagerhalle.

Aber nicht nur die Mitarbeiter des Bauhofs, sondern jeder Grundstückseigentümer ist im Winter in der Pflicht. „Der Winterdienst auf innerörtlichen Gehwegen obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Hier ist eine Breite von mindestens 1,50 Meter freizuhalten“, sagte Andreas Köhler. Bei Eis und Glätte seien die Wege mit Sand, feinem Kies, Splitt oder Sägespänen abzustreuen. „Der Einsatz von Streusalz ist nur bei extremer Glätte gestattet. Chemikalien dürfen nicht verwendet werden.“ Schnee, der nach 18 Uhr fällt, sei zudem werktags bis 7, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, nach 7 Uhr gefallener Schnee nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen.