1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Wahl zwischen Biotonne und Komposter

Abfallwirtschaft Wahl zwischen Biotonne und Komposter

Ab 2019 wird die Biotonne flächendeckend im Altmarkkreis Salzwedel etabliert. Die Bürger dürfen jedoch selbst über die Nutzung entscheiden.

Von Antje Mewes 08.02.2018, 02:00

Salzwedel l Nachdem der Ordnungs- und Umweltausschuss bereits sein Okay gegeben hatte, stimmte am Montagabend auch der Kreisausschuss für eine kreisweite Einführung der Biotonne. Letztendlich entscheidet der Kreistag, ob sich die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante eines freiwilligen Anschlusses durchsetzt. Demnach können die Bürger, die ein entsprechend großes Grundstück haben, ihren Bioabfall auch selbst kompostieren. Eine Trennung vom Hausmüll muss in jedem Fall erfolgen, so schreibt es das Abfallkreislaufwirtschaftsgesetz vor, das der Altmarkkreis umzusetzen hat.

Der zweijährige Modellversuch in den Einheitsgemeinden Gardelegen und Salzwedel sowie in der Stadt Kalbe mit den Ortsteilen Engersen und Klein Engersen sei erfolgreich gewesen, erklärte Landrat Michael Ziche den Ausschussmitgliedern. Die Anschlussquote an das System lag bei knapp unter 40 Prozent. Der angenommene Bioabfall sei sehr rein gewesen, so das hochwertiger Kompost entstehen und von der Deponie GmbH gewonnen und vermarktet werden konnte.

Ab dem 1. Januar 2019 soll nun flächendeckend die Biotonne als 120 Liter-Behälter zur Verfügung gestellt werden. Die Abfuhr erfolgt 14-tägig. Er seine Tonne rausstellt muss jeweil zwei Euro zahlen.

In zwei Stufen werden die Bürger zu informiert und zur Abgabe ihres Antrages aufgefordert. Zunächst gibt es Anschreiben mit der Informationen zur Abfuhr und zu den Gebühren sowie einem Flyer zur Nutzung der Biotonne. Als nächstes wird ein Postkartenantrag zugesendet, informiert Amanda Hasenfusz vom Presseteam des Altmarkkreises auf Nachfrage.

Darauf haben die Bürger die Möglichkeit anzukreuzen, ob sie eine Biotonne nutzen möchten oder einen Komposthaufen betreiben. Es werden nur die Haushalte angeschrieben, die bisher noch keine Möglichkeit der Nutzung einer Biotonne hatten, vorrangig in den Gebieten Arendsee, Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf und der Einheitsgemeinde Klötze. Kontrollen, ob tatsächlich ein Komposter vorgehalten wird oder nicht, sind vorgesehen. Mitarbeiter des Umweltamtes werden Stichproben vornehmen. „Falschangaben führen zu Ordnungswidrigkeiten und können entsprechend belangt werden“, informiert Hasenfusz.

Dabei werde schon bei der Antragstellung aufgepasst, erklärt der zuständige Dezernent Hans Thiele. „Wenn jemand in einem Neubaublock wohnt, muss er natürlich eher nachweisen, dass er Flächen zur Kompostierung hat, als ein Eigenheimbesitzer mit 500 Quadratmetergrundstück, bei dem davon ausgegangen werden kann, das Platz vorhanden ist“, erklärte er.