1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Mit Plastikschwert um Schweißgerät gestritten

Amtsgericht Mit Plastikschwert um Schweißgerät gestritten

Ein 41-jähriger Salzwedeler soll im Februar volltrunken im benachbarten Garten eingebrochen sein und ein Schweißgerät gestohlen haben.

Von Tobias Hofbauer 10.12.2020, 10:44

Salzwedel l Wie konnte ein Schweißgerät im Nachbargarten landen? Damit hat sich kürzlich das Salzwedeler Amtsgericht um Richter Klaus Hüttermann befassen müssen.

Zum Hintergrund: Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wirft dem 41-jährigen Angeklagten vor, im Februar 2020 bei seinem Gartennachbarn eingebrochen zu sein und ein Schweißgerät gestohlen zu haben. Dabei soll er den Geräteschuppen aufgebrochen und Türriegel wie Fenster beschädigt haben.

„Ich bin unschuldig. Ich habe es nur mitgenommen, nicht geklaut“, beteuert der Angeklagte seine Unschuld. Auch seine Mutter bestätigt im Zeugenstand: „Er hat nichts gemacht.“ Auf die Frage des Richters, woher sie das denn wisse, entgegnet die Seniorin, dass ihr Nachbar ein „verlogener und besoffener Mensch“ sei.

Ihr Sohn erzählt schließlich, er sei am Tatabend einen schmalen Durchgang zu seiner Wohnung entlang gelaufen und dabei über besagtes Schweißgerät gestolpert. Er habe es daraufhin mitgenommen und im Garten seines Grundstückes abgestellt. „Frei“, wie er betont. Damit meint er, dass er es nicht versteckt haben will.

„Wie sollte denn jemand das Schweißgerät auf Ihrem Grundstück entdecken?“, hakt Richter Klaus Hüttermann nach. Darauf herrsche ja ein ziemliches Chaos, ein Schweißgerät falle nicht gerade auf. Dazu zeigt er den Anwesenden Beweisfotos vom Tatort. „Es waren alle Türen offen und jeder konnte reinkommen“, entgegnete der Angeklagte dem Richter.

Dass der Garten für jedermann frei zugänglich ist, hat indes auch die Polizei nicht sehen können. So berichtet eine Beamtin, dass sie den Angeklagten und seinen bestohlenen Nachbarn streitend im abgeschlossenen Garten des 41-Jährigen gesehen hätte. Beide behaupteten, das Schweißgerät würde ihnen gehören, so die Polizistin: „So kam es zumindest bei uns rüber.“

Weiter erzählt die Beamtin, dass die Tochter des Geschädigten gleich nach Eintreffen der Beamten auf diese zukam und den Angeklagten als Täter benannt hätte. Ihr Vater wäre nur auf dem Grundstück des 41-Jährigen, um diesen zur Rede zu stellen, erklärte sie seinerzeit den Polizisten. Dabei hätte der vermeintliche Dieb ihren Vater mit einem Plastikschwert bedroht.

Den Vorwurf räumt der Salzwedeler ein: „Ich wollte mich verteidigen.“ Schließlich sei das auch „Gartenfriedensbruch“ gewesen, so der Angeklagte.

Der sei damals dermaßen betrunken gewesen, dass er nicht einmal ins Messgerät pusten konnte, erinnert sich die Beamtin: Man habe sich mit ihm nicht vernünftig unterhalten können. Die Mutter des Angeklagten erinnert sich dagegen nur, dass ihr Sohn „ein bisschen was“ getrunken habe.

Weil der Nachbar aber zwischenzeitlich das Land verlassen hat, stellt Richter Hüttermann das Verfahren ein. „Damit sind Sie nicht verurteilt, aber auch nicht freigesprochen“, mahnt er abschließend.