Schutzstatus Bald 5000 Biotope mehr

Etwa 5000 Biotope auf Privatgrundstücken sollen im Landkreis Lüchow-Dannenberg besonders geschützt werden.

Von Björn Vogt 15.08.2017, 01:00

Salzwedel/Lüchow l Biotope, die für viele Tier- und Pflanzenarten wichtig sind, sind unter anderem Teiche, Tümpel und Seen, Streuobstwiesen, Moore und Sümpfe, Sumpf- und Auenwälder und Wiesen. Außerdem wird kein Unterschied gemacht, ob der Lebensraum auf natürlichem Wege oder durch den Einfluss des Menschen entstanden ist.

Zur Ermittlung der Biotopflächen hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg in den vergangenen drei Jahren durch eine Fachfirma eine umfangreiche Biotoptypen-Kartierung vornehmen lassen, die seit Kurzem abgeschlossen ist. Von der Kartierung ausgenommen waren das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue und einige weitere Schutzgebiete, da für diese entsprechende Daten bereits vorliegen.

Die durch die Untersuchung festgestellten Lebensräume wild lebender Pflanzen und Tiere gelten als rar und haben einen hohen ökologischen Wert. Der gesetzliche Schutzstatus soll ihren Erhalt sichern. Die Grundstückseigentümer, die der Landkreis aktuell benachrichtigt, erfahren in dem Schreiben die genaue Lage „ihres“ Biotops, um welchen Biotoptypen es sich handelt und insbesondere, was sie als Eigentümer oder Nutzungsberechtigte bei Nutzungsänderungen zu beachten haben. „Ganz überwiegend handelt es sich bei den gesetzlich geschützten Biotopen um landwirtschaftliche Flächen“, erklärt Dorothee Rößler, Leiterin des Fachdienstes Natur- und Landschaftsschutz der Kreisverwaltung. Darunter sind Moore, Sümpfe, seggen-, binsen- und hochstaudenreiche Nasswiesen, Quellbereiche sowie Bruch-, Sumpf- und Auenwälder. „In der Regel können die Flächen auch weiterhin genutzt werden - sofern die Maßnahmen das Biotop nicht zerstören oder erheblich beeinträchtigen“, informiert Rößler.

Ein Auenwald dürfe also beispielsweise weiterhin forstwirtschaftlich genutzt werden, aber ein Kahlschlag käme nicht in Frage. Eine Wiese dürfe weiterhin gemäht werden, aber möglicherweise nicht so oft. Bei naturnahen Gewässern ist ein Ausbaggern oder ein Entfernen von Gehölzen oder Schilf problematisch. Ausnahmen sind auf Antrag möglich.

„Es empfiehlt sich in jedem Fall, vor einer beabsichtigten Nutzungsänderung Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen, um die Zulässigkeit der Maßnahme abzuklären“, rät Dorothee Rößler.

Das neue „Biotop-Verzeichnis“ für Lüchow-Dannenberg, eine Datenbank, in der alle Biotope verzeichnet sind, steht zur Einsicht bei der Nachbarkreisverwaltung zur Verfügung. In Auszügen liegt das Verzeichnis auch bei den Gemeinden vor.