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Berufung Im Gerichtssaal nichts Neues

Im März wurde ein Nik F. (Name geändert) in Salzwedel zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Am Montag begann der Berufungsprozess.

Von Antonius Wollmann 18.07.2017, 01:01

Stendal/Salzwedel l Man tritt Nik F. nicht zu nahe, wenn man feststellt, dass der 31-Jährige schon mehr Zeit in Gerichtssälen verbracht hat, als ihm lieb sein kann. Zwölf Eintragungen im Strafregister hat der Salzwedeler bisher gesammelt. Vom Diebstahl über Erpressung bis zur gefährlichen Körperverletzung deckt er dabei eine breite Palette ab. In den Knast musste er bereits einrücken. Zu einem Sinneswandel hat seine Zeit im Gefängnis trotz allem nicht geführt.

Im April des vergangenen Jahres hatte er seine bis dahin letzte Haftstrafe abgesessen. Doch nur zwei Wochen später wurde Nik F. wieder straffällig. Es folgte eine regelrechte Serie von Straftaten. Dies Auswahl der Vorwürfe liest sich geradezu abenteuerlich: gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Erpressung, Nötigung und Freiheitsberaubung. Wer sich mit ihm einließ, der bekam gehörige Probleme. Dabei versetzte er die Personen in seinem Umfeld permanent in Angst.

Im März hatte ihn Klaus Hüttermann, Direktor des Amtsgerichtes Salzwedel, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Mit dieser Entscheidung wollten sich weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft zufrieden geben. Beide Seiten gingen in Berufung. Gestern wurde das Verfahren wieder eröffnet. Verhandelt wird nun vor dem Landgericht Stendal.

Zu wessen Gunsten die Neuauflage ausgehen wird, lässt sich nach dem ersten Verhandlungstag dabei nicht seriös voraussagen. Dafür trat zu wenig Neues zu Tage.

Im Wesentlichen ging es am ersten Verhandlungstag um einen Vorfall zwischen dem Angeklagten und seiner damaligen Freundin im August des vergangenen Jahres. Nach gemeinsamen Drogenkonsum waren die beiden regelmäßig aneinander geraten. In einer Nacht eskalierte die Situation komplett.

Als seine Freundin ihre Wohnung verlassen wollte, habe Nik F. sie daran gehindert, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Dabei habe er die zum damaligen Zeitpunkt 17-Jährige an den Haaren gezogen und geschubst.

Was wirklich vorgefallen ist, lässt sich leider nur schwer rekonstruieren. Dafür waren die Zeugenaussagen zu lückenhaft. Das angebliche Opfer fiel außerdem als Zeugin aus. Sie gilt als psychisch hochgradig labil. Auf Antrag des Verteidigers wird zunächst ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt.

Eine Freundin der beiden – zum Tatzeitpunkt war sie in der Wohnung – berief sich derweil auf Erinnerungslücken. So sehr Richter Gundolf Rüge und die Staatsanwältin auch nachfragten, der Zeugin entlockten sie keine substantiellen Informationen. Bei der Verhandlung in Salzwedel im März war das noch etwas anders gewesen. Da waren ihr sogar noch einige Details der Nacht präsent.

Die zweite Zeugin sah sich dagegen dazu berufen, den Angeklagten in den höchsten Tönen zu loben. Kein Wunder, bezeichnet sie sich doch selbst als seine beste Freundin. Glaubt man ihr, dann handelt es sich bei Nik F. eigentlich um einen lammfrommen jungen Mann, der nichts Böses im Schilde führt. Andererseits diente sie mit dem nicht ganz unwichtigen Hinweis, dass Streitigkeiten zwischen dem Angeklagten und seiner Freundin quasi auf der Tagesordnung standen. Und die Versöhnung sozusagen auf den Fuß folgte. Die fragliche Auseinandersetzung solle man deshalb nicht überbewerten, so der Tenor ihrer Aussage.

Zuletzt stand der Vater der Freundin im Zeugenstand. Der Erkenntnisgewinn blieb überschaubar: Er sei nicht dabei gewesen, mit seiner Tochter habe er über die Sache nicht gesprochen. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.