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Datenschutz Mit Kameras gegen Umweltsünder

Videoüberwachung im Wald? Westaltmärker machen sich Sorgen wegen der Beschilderung von Privatwäldern in der Einheitsgemeinde Salzwedel.

Von Anke Pelczarski 17.11.2020, 00:01

Cheine l Spazierengehen im Wald zum Zweck der Erholung: Das ermöglicht der Gesetzgeber jedem Menschen. Da spielt es keine Rolle, wem die Fläche gehört. Die Natur mit allen Sinnen genießen und dieser nicht zu schaden, das sollte der Grundsatz jedes Wanderers sein.

Doch ein mulmiges Gefühl kommt auf, wenn man beim Spaziergang plötzlich Kameras entdeckt. Darüber habe sich ein Bürger bereits Ende Juni beschwert, als er im Buchhorst bei Cheine entsprechende Geräte bemerkt habe, teilt Inka Ludwig vom Presseteam des Altmarkkreises Salzwedel auf Nachfrage der Volksstimme mit. Das Umweltamt habe den Fakt an den Landesbeauftragten für Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt weitergeleitet. „Zu dem Zeitpunkt waren noch keine Hinweisschilder zur Videoüberwachung angebracht, wie sie jetzt vorhanden sind“, fügt sie hinzu. Ebenso gekennzeichnet sei nun auch der Stadtwald, erklärt Inka Ludwig. Das sei durch die Anfrage eines Bürgers bekannt geworden.

Beide Waldgebiete seien durch die Stadt verkauft worden. Die Eigentümer würden in Nordrhein-Westfalen wohnen. Deshalb seien die Vorgänge an den dortigen Landesbeauftragten für Datenschutz weitergeleitet worden, da dieser die zuständige Aufsichtsbehörde darstelle.

In bestimmten Fällen sei eine Videoüberwachung durchaus möglich. Dieses Recht werde in der Datenschutzgrundverordnung und im Bundesdatenschutzgesetz eingeräumt. „Dort ist geregelt, dass der Verantwortliche für diese Videoüberwachung in geeigneter Form erkennbar sein muss. Bei diesem können weitere Informationen über den Zweck der Überwachung und deren technische und organisatorische Umsetzung eingeholt werden“, erklärt die Pressesprecherin. Wenn solch eine Kennzeichnung fehle, könne Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9 in 39410 Magdeburg, eingelegt werden. „Der Altmarkkreis ist nicht die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz bei anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen“, teilt der Kreis weiter mit.

Wer solch ein Hinweisschild erblickt, müsse davon ausgehen, dass Videoaufnahmen vom Bereich möglich seien, eventuell gespeichert oder übermittelt würden und gegebenenfalls auch im Internet verfügbar seien. „Ohne genaue Angaben durch den Verantwortlichen sollte auch davon ausgegangen werden“, so Inka Ludwig.

Auch im Privatwald könne sich jeder Altmärker erholen und diesen betreten. „Hierbei gilt in der Regel ein Wegegebot. Eine Sperrung der freien Landschaft ist nur vorübergehend, zum Beispiel zur Durchführung von waldbaulichen Maßnahmen oder zur Jagdausübung, statthaft“, informiert die Kreissprecherin.

„Vereinzelt im Buchhorst angebrachte Kameras sollen es ermöglichen, gegen Personen vorzugehen, die wiederholt Unrat oder umweltgefährdende Abfälle in den Wald verbrachten“, teilt Franz Hinkers, Rechtsanwalt der Waldeigentümer, mit. Zudem hätten motorisierte Fahrzeuge für Unruhe gesorgt. Es sei zu Sachbeschädigungen gekommen. „Es ist festzustellen, dass sich in der jüngeren Vergangenheit eine Besserung eingestellt hat, die dem Wald zugute kommt“, schildert der Rechtsanwalt. Er weist darauf hin, dass keine Videoaufzeichnungen gefertigt würden, sondern Bilder. Die Hinweisschilder würden der Information dienen. „Erhobene Daten werden regelmäßig ausgewertet und – sofern unerheblich – unverzüglich gelöscht. Es werden grundsätzlich keine Daten weitergegeben“, betont Franz Hinkers.