Antrag abgelehnt Eine Grünfläche ist kein Bauland
Der Frust über die Ablehnung seines Bauvorhabens am Arendsee sitzt tief bei Jörg Dell-Missier. Die Behörden sagen: Es ist Grünland.
Arendsee l Der Ärger beim Bauherrn in Arendsee sei zwar verständlich, aber man müsse sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Regularien halten, heißt es aus der Pressestelle des Altmarkkreises Salzwedel auf eine Volksstimme-Anfrage.
Jörg Dell-Missier hatte sich öffentlich darüber beschwert, dass sein Vorhaben zum Bau eines Einfamilienhauses am Wendlandweg bisher eine Absage erhielt. Er sieht den Grund vor allem in der Einordnung der Lage seines Grundstücks in den sogenannten Außenbereich.
„Der vorhabenbezogene Bebauungsplan befindet sich noch im Verfahren, das heißt es müssen die vorliegenden Stellungnahmen, die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eingeholt worden sind, vom Planungsträger zusammen mit der Stadt Arendsee bewertet werden“, heißt es dazu weiter aus Salzwedel. Aus Sicht des Altmarkkreises und auch aus Sicht des Landesverwaltungsamtes sei das Vorhaben nicht vereinbar mit dem geltenden Flächennutzungsplan der Stadt und verstoße damit gegen das Baugesetzbuch (also gegen bundesdeutsches Recht).
Der Kreis habe in seiner Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf dieses Problem hingewiesen. „Der Flächennutzungsplan eines Gemeindegebietes grenzt auch nicht den Innen- und Außenbereich ab. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Landkreis, Landesverwaltungsamt und Einheitsgemeinde Arendsee sind dem Bürgermeister und der Bauamtsleiterin die Notwendigkeit und die ordnungsgemäße Auslegung von Bauleitplänen ausführlich dargelegt worden.“
Ein Baustopp sei allerdings gegenwärtig nicht ausgesprochen. „Im Widerspruchsbescheid des Landesverwaltungsamtes an Herrn Dell-Missier wird jedoch ausgeführt, dass auf dem Grundstück Bautätigkeiten stattfinden und der Altmarkkreis einen Baustopp zu erlassen hat“, so Kreissprecherin Amanda Hasenfusz.
Daraufhin habe der Altmarkkreis Salzwedel den Bauherrn angeschrieben und darum gebeten mitzuteilen, welche Baulichkeiten er in welcher Größe und an welchem Standort auf seinem Grundstück errichtet hat. „Um zu prüfen, ob geltendes Recht eingehalten worden ist oder gegebenenfalls ein Rückbau verfügt werden muss.“
Auch das Landesverwaltungsamt verwies am Donnerstag noch einmal nachdrücklich auf den geltenden Flächennutzungsplan der Kommune. Der Unmut des betroffenen Grundstückseigentümers sei zwar verständlich, aber nicht seine unsachliche Kritik an den zuständigen Ämtern. Das könne sie nicht nachvollziehen, betonte Pressesprecherin Denise Vopel. Die Vorschläge einer Mitarbeiterin während eines Ortstermins in Arendsee mit dem Grundstückseigentümer basierten auf dem Verständnis für seine Lage und dem Bestreben, ihm entgegenzukommen.
„Aber wenn die Stadt in ihrem Flächennutzungsplan das Areal nur als Grünflächennutzung ausweist, dann gilt das und man muss sich daran halten“, sagte sie weiter.