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Lösungen gesucht Gartenfeuer in der Diskussion

Das Verbrennen von Gartenfeuern soll im Altmarkkreis Salzwedel deutlich eingeschränkt werden.

Von Antje Mewes 07.02.2016, 00:01

Salzwedel l An den Gartenfeuern, die in Salzwedel schon mal ein ganzes Wohngebiet verqualmen können, scheiden sich die Geister. Während sich die einen beschweren und auf die Feinstaubbelastung verweisen, die beim Verbrennen entsteht, sagen andere, „das gehört auf dem Lande dazu“. Zumal dadurch Krankheitserreger und Schädlinge an Baumschnitt und Grünmaterial sicher vernichtet würden. Geregelt ist das Ganze im Altmarkkreis Salzwedel in der „Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle“.

Das Papier mit dem sperrigen Namen ist eines der moderatesten weit und breit. Es erlaubt Gartenfeuer im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März von Montag bis Sonnabend – außer an Feiertagen – in der Zeit von 9 bis 17 Uhr. Das könnte sich bald ändern. Im Umweltausschuss war am Donnerstagabend von Einschränkungen die Rede. „In anderen Landkreisen wird das wesentlich restriktiver gehandhabt“, konstatierte Landrat Michael Ziche. Von einer Verkürzung der Zeiten halte er nichts. Das habe in Nachbarkreisen dazu geführt, dass bei unmöglichsten Wetterverhältnissen, wie bei Niesel oder Schnee, Gartenabfälle verbrannt wurden, was zu noch mehr Belastungen durch Qualm geführt habe.

Verbrannt werden dürfe ohnehin nur Material, das nicht kompostierbar sei. Die Realität sehe leider anders aus und widerspreche damit dem Grundsatz der Wiederverwertung. Nun soll geprüft werden, wie die Verordnung so geändert werden kann, dass die Belastung so gering wie möglich gehalten werde. Eventuell könnte es in bestimmten Gebieten – wie den Städten – ganz verboten werden, Grünabfälle zu verbrennen, denn dort sei die Nähe zu den Annahmestellen gegeben. Ob es in ländlichen Regionen weiter zugelassen wird, sei eine Option, die auf dem Prüfstand stehe.

Auf alle Fälle sei die aktuelle Verordnung nicht mehr zeitgemäß, hatte auch das Landesverwaltungsamt in seiner Stellungnahme zum Abfallwirtschaftskonzept angemahnt. Die Stadt Gardelegen plädierte für eine Einschränkung von November bis März, die Industrie- und Handelskammer (IHK) schlug sogar vor, die Verordnung aufzuheben.