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Gericht Beetzendorfer hat zwei Polizisten verletzt

Schon mehrfach musste die Polizei bei einem Familienstreit schlichten. Beim dritten Besuch eskaliert die Situation.

08.07.2019, 13:00

Salzwedel/Beetzendorf l Was Polizeibeamten in ihrem Dienst passieren kann, wenn sie zu einem Familienstreit gerufen werden, die auf den ersten Blick nicht besonders besorgniserregend erscheint, wurde kürzlich bei einer Verhandlung vor dem Salzwedeler Amtsgericht deutlich. An deren Ende wurde ein Vater (38) von zwei Kindern wegen des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu sechs Monaten Haft, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der Beetzendorfer einem der verletzten Beamten ein Schmerzensgeld von 500 Euro bezahlen. Doch was war am 26. August 2018 in einer Wohnung in Beetzendorf genau passiert? Richter Klaus Hüttermann versuchte dies mit der Befragung aller Zeugen aufzuklären.

Wie dabei herauskam, wurden der Angeklagte und seine damalige Lebensgefährtin im Sommer 2018 nicht das erste Mal von der Polizei besucht. Aus Angst vor Wutausbrüchen ihres Partners hatte die Frau schon einmal die Beamten gerufen. Bereits zwei Mal hatte der Angeklagte einen Platzverweis für die gemeinsame Wohnung bekommen.

Am Tattag, um den es nun in der Verhandlung ging, war der Mann abends angetrunken nach Hause gekommen. Dies gaben Angeklagter wie auch seine ehemalige Partnerin unabhängig voneinander an. Danach eskalierte die Situation. Der erneute Streit entzündete sich daran, dass der Vater noch seine Kinder zu Bett bringen wollte. „Er hat sie noch lange bespaßt“, erklärte die Frau. „Dann habe ich ihm gesagt, dass die Kinder nun endlich schlafen müssen.“ Doch ihr Freund weigerte sich, das Kinderzimmer zu verlassen. Die Frau wusste sich keinen weiteren Rat und rief wieder die Polizei. Die kam mit zwei Beamten und einem Polizeischüler vorbei.

Wie Angeklagter, die Polizisten und die Lebensgefährtin schilderten, konnten die Beamten mit einer gut halbstündigen Ansprache, den Mann wieder zur Ruhe bringen. Doch anscheinend nicht lange. Kaum waren die Beamten wieder auf dem Weg zu ihrem Auto, kam die Frau ihnen hinterher und berichtete, dass ihr Partner mit Randale drohte und Kabel aus der Wand reißen wollte. „Wir dachten eigentlich, die Lage hätte sich beruhigt“, schilderte der Polizeischüler im Gericht.

Nun war klar. Gegen den Angeklagten sollte ein Verweis der Wohnung ausgesprochen werden. „Ein drittes Mal gehe ich nicht, habe ich gedacht“, gab der Beetzendorfer zu, dass er sich gegen die Polizisten zur Wehr setzte. Als er zu einem Schlag ausholen wollte, so sah es Richter Hüttermann nach den Zeugenaussagen bestätigt, griffen die Ordnungshüter zu.

Es kam zu einem Gerangel bei dem einem der Beamten die Brille vom Kopf geschlagen wurde und der andere einen schmerzhaften Schlag auf die Rippen erhielt. Ein Arzt diagnostizierte später eine Rippenprellung. Der Beamte mit Brille trug zudem kleinere Blessuren im Gesicht davon.

Zu dritt brachten die Polizisten den Angetrunkenen schließlich zu Boden, um ihn fixieren zu können. Auch das bestätigte der Angeklagte, sodass der Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte schnell bewiesen war. Doch im Laufe der Verhandlung ging es auch darum, ob er die Beamten bewusst verletzen wollte. „Ich habe niemanden angegriffen“, verneinte der Angeklagte dieses Ansinnen. Er entschuldigte sich zudem bei allen Polizisten noch im Gerichtssaal.

Dennoch sah Richter Hüttermann einen tätlichen Angriff erwiesen. So erklärte unter anderem der Polizeischüler, dass er gesehen habe, wie der Angeklagte eine Faust geballt habe. „Er hat versucht meinen Kollegen zu schlagen“, bestätigte ein weiterer Beamter. „Er hat wild um sich geschlagen“, sagte die ehemalige Partnerin.

Damit war die Sache für den Richter eindeutig. „Wer so aggressiv ist, nimmt in Kauf, dass er jemanden verletzt“, erklärte Hüttermann sein Urteil. „Ich glaube ihnen auch nicht, dass sie wirklich reuig sind“, sprach er dem Angeklagten noch einmal ins Gewissen. Dieser hatte zuvor noch einmal erklärt: „Ich habe nicht zugeschlagen.“