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Gericht Nach Strandausflug vergewaltigt?

Am Landgericht Stendal musste sich ein ehemaliger Arendseer für Vergewaltigung verantworten. Er soll eine Frau zum Sex gezwungen haben.

Von Mike Kahnert 26.10.2018, 18:00

Stendal/Salzwedel l Das Amtsgericht Salzwedel tagte wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung eines 34-Jährigen an einer Frau aus der Hansestadt am Mittwoch im Landgericht in Stendal. Der damals noch in Arendsee wohnhafte Angeklagte soll am 26. August 2016 die Geschädigte gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. In der von der Staatsanwaltschaft verlesenen Anklage hieß es, dass trotz mehrfachen Neins der Frau, der Angeklagte den Geschlechtsakt vollendet habe. Der Beschuldigte schilderte danach zunächst seine Sicht.

Der mutmaßliche Täter und das Opfer sollen sich über soziale Medien im Internet kennen gelernt haben. Bereits bei dem zweiten Treffen sollen sie einvernehmlich Sex in der Wohnung der Geschädigten gehabt haben. Zum eigentlichen sexuellen Übergriff soll es dann beim dritten Treffen, am 26. August 2016, gekommen sein – auf der Couch der Frau. Der Angeklagte beteuerte, dass er sie nur mit einem Kuss überrumpelt habe, welchen sie nicht wollte und er daraufhin die Wohnung verließ. Auf die Frage, warum die Betroffene ihn nur wegen eines Kusses als Vergewaltiger beschuldige, antwortete der Angeklagte mit: „Keine Ahnung warum sie das behaupten sollte.“

Im Laufe der Anhörung wurden dem Beschuldigten verschiedene Nachrichtenverläufe aus sozialen Medien vorgelesen, die es zwischen ihm und der Nebenklägerin gab. Es folgten Aussagen der Frau wie: „Du hast gewusst, was du damals angerichtet hast“ und „Du wolltest es nicht? Warum hast du es dann getan?“ Diese Unterhaltungen zwischen angeblichem Täter und Opfer fanden im Februar 2017 statt, ein halbes Jahr nach der Tat.

Aus selbst für den 34-Jährigen unerklärlichen Gründen wurden andere Chatverläufe, die mit der Tat zu tun haben könnten, in der Vergangenheit gelöscht. Um die Salzwedelerin vor einer zu starken psychischen Belastung zu schützen, fand ihre Befragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Grund war eine posttraumatische Belastungsstörung, die ihr nachweisbar attestiert wurde.

Danach kam als Zeugin eine ehemalige gute Freundin der Frau zu Wort. Die 30-jährige Salzwedelerin fuhr am Tag des dritten Treffens mit dem Angeklagten und der Geschädigten zum Arendsee. Dort verbrachten sie den Abend am Strand und tranken ein bis zwei Bier. Der Beschuldigte trank nichts. Alle drei fuhren im Golf des Mannes zur Wohnung der Klägerin. Kurz nach Mitternacht verließ die Zeugin die Wohnung alleine. Ihrer Aussage zufolge kam ihr der Mann zwar unheimlich vor, allerdings machte die Geschädigte aus ihrer Sicht nicht den Eindruck sich in seiner Gegenwart unwohl zu fühlen. „Bleib wenigstens noch solange bis er geht“, soll sie zu ihr gesagt haben. Die frühere Freundin konnte sich auf Nachfrage im Gericht aber nicht an diese Aussage erinnern.

Die 30-Jährige zweifelte außerdem an der gesamten Geschichte der Klägerin. Sie interpretierte Kleidungsstil und Körpersprache der Salzwedelerin an dem Tag im August als aufreizend. Außerdem wusste sie, dass die Geschädigte zum Zeitraum der Tat, trotz Einfluss von Medikamenten, auch Alkohol zu sich nahm. Allerdings widersprach sich die Zeugin in einigen Fällen mit ihrer ursprünglichen Polizeiaussage vom Juni 2017. Dort ist protokolliert, dass beide Frauen am 26. August nur Radler tranken. Sie war sich aber im Gerichtssaal sicher, dass sie Bier getrunken hatten.

Nach Aussage der Zeugin habe sich die Klägerin geschämt und Angst gehabt, weswegen sie erst Wochen nach der Tat davon erzählte. Die Anzeige selbst wurde erst im April 2017 gestellt.

Aus Zeitgründen musste die Verhandlung unterbrochen werden. Drei weitere Zeugen sollen noch zur Klärung des Falles beitragen. Fortsetzungstermin ist der 7. November, wieder im Landgericht Stendal.