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Gorleben Im Ernstfall besserer Schutz

Das Innenministerium übernimmt ab 2019 die Leitung zur Katastrophenbekämpfung. Vorab soll ein Notfallplan erarbeitet werden.

Von Björn Vogt 20.10.2017, 01:00

Salzwedel/Gorleben l Atomunfälle machen nicht an Landkreisgrenzen halt. Deshalb hatten die Grünen im benachbarten Wendland schon lange eine Änderung im Katastrophenschutzgesetz gefordert, die nun umgesetzt wurde. Der Reihe nach: Vor Kurzem hat der Niedersächsische Landtag eine Ergänzung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes beschlossen. Damit geht die Zuständigkeit für Schutzmaßnahmen bei Unfällen im Zwischenlager Gorleben im Nachbarkreis auf das Land Niedersachsen und damit auf das zuständigen Innenministerium über.

Das Innenministerium wird ab 2019 die Zuständigkeit für die zentrale Leitung zur Katastrophenbekämpfung bei einem Atomunfall – auch an Zwischenlagern – übernehmen. Dies umfasst auch die Ermittlung und Bewertung der radiologischen Lage. Zuvor soll gemeinsam mit dem Umweltministerium ein landesweiter Notfallplan ausgearbeitet werden, der durch örtliche Notfallpläne des Landkreises Lüchow-Dannenberg ergänzt werden wird. „Die Beschäftigung mit diesen Szenarien zeigt einmal mehr, dass die Gefahren der Atomenergie nach wie vor unkalkulierbar sind und uns insbesondere das Thema der Zwischen-und Endlagerung noch über Generationen beschäftigen wird“, betont die regionale Landtagsabgeordnete der Grünen Miriam Staudte.

Die Grünen hatten sich im Landtag lange dafür eingesetzt, dass sich die Regelungen auf alle Atomanlagen in Niedersachsen erstrecken und neben Atomkraftwerken auch Zwischen- und Endlager von Atommüll mit einbezogen werden. „Der nun erzielte fraktionsübergreifende Konsens ist zu begrüßen. Wir erreichen dadurch eine bessere Einsatzkoordinierung bei eventuellen Störfällen. Da Atomunfälle nicht an Landkreisgrenzen Halt machen, ist eine Bündelung der Zuständigkeit und Koordinierung auf Landesebene notwendig. Es wäre absurd, die Koordinierung aus einem möglichen Evakuierungsgebiet zu leisten“, so Staudte.

Hintergrund: Durch den Gesetzentwurf, in den auch die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission eingeflossen sind, wird die Seveso-III-Richtlinie der EU zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen umgesetzt. Die Neuordnung im Atombereich wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Zusätzliche Haushaltsmittel müssen in den nächsten Landeshaushalt aufgenommen werden.