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Häusliche Gewalt Ehemann lässt die Fäuste sprechen

Kurz vor Weihnachten des vergangen Jahres eskalierte ein Ehestreit in Salzwedel. Der Mann schlug mehrfach zu.

Von Antonius Wollmann 14.06.2017, 21:00

Salzwedel l Dass der Haussegen bei einem Salzwedeler Ehepaar schief hängt, war angesichts dessen, was am Dienstag während einer Verhandlung am Salzwedeler Amtsgericht zutage trat, mehr als untertrieben. Vielmehr hatte die Beziehung einen Grad der Verrohung erreicht, der den Prozessbeobachter mehr als nur einmal betreten zu Boden schauen ließ. Angeklagt war der Ehemann, die Staastanwältin warf ihm Körperverletzung vor. Am 16. Dezember des vergangenen Jahres soll er seine Ehefrau im gemeinsamen Haus mehrfach geschlagen und gebissen haben.

Nach Verlesung der Anklageschrift äußerte sich zunächst der Angeklagte. Dass es zu einer Auseinandersetzung gekommen war, bestritt er nicht. Allerdings offenbarte seine Einlassung, dass er an der Eskalation der Situation mit Sicherheit einen erheblichen Anteil hatte. Unterschwellig warf der Salzwedeler seiner Angetrauten vor, Schuld daran zu haben, dass er ins Gefängnis einrücken musste. Denn angeblich hatte sie die Zahlungsaufforderungen für einen Strafbefehl verschlampt.

Unmittelbarer Ausgangspunkt für den Streit war wie so oft eine Lappalie. Und zwar eine Nachricht, die seine Frau per Handy an eine Freundin geschickt hatte. Als er sie deshalb zur Rede stellen wollte, schickte sich seine Frau an, die Wohnung zu verlassen. Es folgte die erste tätliche Auseinandersetzung des Tages, in deren Folge zunächst der Angeklagte Schaden nahm. Unvermittelt jagte ihm seine Frau eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht. Daraufhin verließ er den Ort des Geschehens. Am Nachmittag kehrte er noch einmal zurück, um Klamotten abzuholen. In Anbetracht der Lage, schien es besser, die nächsten Tage bei seinem Bruder zu verbringen.

„Meine Frau hatte mir eine Tasche gepackt. Als ich rein schaute, habe ich aber nur Frauenkleider und Frauenunterwäsche darin gesehen.“ Aus seiner Sicht nur zu logisch, dass er noch einmal zu seiner Gattin fuhr, um das Problem zu beheben. Weil er wusste, dass die Chance noch einmal ins Haus gelassen zu werden, relativ gering war, lauerte er an der Terrassentür auf seine Chance. Denn gegen 21 Uhr begehrt die gemeinsame Katze regelmäßig um Einlass. Als ihr auch an diesem Tag die Tür geöffnet wurde, verschaffte sich der Mann Zutritt zum Haus.

Was dann genau geschah, ließ sich anhand der Aussagen des Angeklagten nicht mehr vollständig rekonstruieren. Dass der Wahrheitsgehalt eher im unteren Bereich angesiedelt werden musste, drängte sich geradezu auf. „Wahrscheinlich hat sie irgendwie eine Tür abgekriegt und sich auf diese Art verletzt“, suchte der Angeklagte nach einer Erklärung für die vielen Blessuren, die seine Frau davongetragen hatte. Nur den Biss gab er zu, verwies aber darauf, dass auch er gebissen worden sei. Zugeschlagen habe er auf keinen Fall, beharrte der 44-Jährige.

Die Art der Verletzungen, unter anderem ein Hämatom am Auge, ließen jedoch kaum einen anderen Schluss zu, als dass der Angeklagte mehr als einmal zugeschlagen hatte. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin deshalb eine Strafe von 80 Tagesätzen zu je zwölf Euro. Richter Klaus Hüttermann folgte der Argumentation in seinem Urteil, milderte die Geldstrafe aber auf 60 Tagessätze zu je 12 Euro.